Wieviel meine Beratung kostet?
1.) Erstberatung, 2.) mal eine Frage, 3.) Gerichtsverfharen, 4.) Foderungsbeitreibung, 5.) Aufenthaltsgenehmigungen
Sie können von mir immer - kostenlos - ein Angebot einholen. Am besten geschiet dies über mein Kontaktformular. Ich werde Ihnen ein Angebot unterbreiten oder an einen Spezialisten verweisen.
Handelt es sich um einen einmaligen Auftrag, werden wir uns auf eine Pauschale verständigen können. Laufende Beratung wird nach der anrechenbaren Stunde abgerechnet. Ich bemühe mich mein Honorar transparent zu gestalten.
1. Erstberatung
Für eine anfängliche Rechtsberatung in der Kanzlei
erwarte ich in der Regel € 100 pauschal für ca. eine Stunde, um alle
Ihre Fragen zu beantworten. Sind alle Fragen binnen kürzester Zeit (ca.
15 Minuten) beantwortet, dann einigen wir uns auf einen deutlich
geringeren Betrag. In dieser Zeit erfahren Sie eine konkrete Bewertung
Ihrer Situation, Lösungsvorschläge, Hinweise was zu tun ist, u.ä.m.
Das Honorar für die Erstberatung erwarte ich in bar zum Termin! Werde ich unmittelbar nach der Erstberatung beauftragt, dann gilt das Erstberatungshonorar als Vorschuß auf nachfolgende Tätigkeit.
2. mal eine Frage?
Sie haben nur eine "einfache" Frage"? Dann wählen Sie bitte meine o.g. Servicenummer Dieser Dienst kostet € 2 / Minute (inkl. MwSt).
3. Gerichtsverfahren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt zwigned das Honorar für Anwälte in Gerichtsverfahren -- als Minimum... Ein Herunterhandeln ist verboten!
4. Forderungsbeitreibung
Das
alte Thema für Gewerbetreibende: Soll man gutes Geld dem schlechten
hinterher werfen? Ein Versuch für das anwaltliche Mahnverfahren ist
stets lohnend. Im Gegensatz z.B. zu Inkassobüros stehen dem Anwalt mehr
Möglichkeiten zu, Druck auf den Schuldner auszuüben. Dies kostet Sie
lediglich 15% netto der offenen Forderungen. Weitergehende
Informationen können Sie in meinem Infobrief entnehmen.
5. Aufenthaltsgenehmigungen, Behördengänge in diesem Zusammenhang
Für die Beantragung/Durchsetzung (nach Ablehung) einer Aufenthaltsgenehmigung fallen mindestens €400 netto an. Anmeldungen bei Behörden kosten pauschal für €60 netto, wenn dies im Briefverkehr erfolgen kann. Dieses wäre insbesondere beim Finanzamt, Gewerbeamt. Wenn ich Behörden aufsuchen muß, oder Sie zu einer Behörde begleiten soll, oder alleine eine Anmeldung besorgen soll, dann erwarte ich hierfür €150 netto. Weitere Leistungen sind nach Vereinbarung möglich.
Die Vorschriften für die formalen Anforderungen an Homepages werden immer strikter. Hierüber ist unlängst ausführlich auf The Legal Guide to Germany. Nachfolgend zeige ich Ihnen meine Honorarvorstellungen auf, die ggf. im Einzelfall angepaßt werden können. Unabdingbarer Zahlungsmodus ist 50% bei Auftragsvergabe und 50% bei Fertigstellung. Dieses Angebot richtet sich vornehmlich an Unternehmen. Private Vereinigungen und Privatpersonen müssen noch den aktuellen Mehrwertsteuersatz von z.Zt. 19% hinzufügen.
- einfache Kontrolle der Datenschutzerklärung
In diesem Paket würde ich mir den bisherigen (möglicherweise eingestellten) Text der Datenschutzerklärung durchlesen und Unzulänglichkeiten aufzeigen.
EUR 200 netto
Bearbeitungszeit ca. 1 - 2 Werktage - erweiterte Kontrolle der Datenschutzerklärung
Dies wäre die “einfache Kontrolle” zzgl. konkreter Verbesserungsvorschläge.
EUR 400 – 500 netto – je nach Aufwand
Bearbeitungszeit ca. 2 – 4 Werktage - Individualanfertigung einer Datenschutzerklärung:
ab EUR 500 netto – je nach Aufwand und Gewerbe, wird bei Auftragsvergabe verbindlich vereinbart - Übersetzung der Datenschutzerklärung:
Deutsch => Englisch, je Normzeile (50 Zeichen (= Buchstaben + Leerzeichen) der Ausgangssprache
EUR 1,50 netto - Impressumkontrolle:
Dieses Paket beinhaltet die Kontrolle ob das Impressum vollständig ist bzw. welche konkrete Anforderungen beim Auftraggeber erforderlich sind.
EUR 100 netto
Bearbeitungszeit 1 – 2 Tage

