Staatliche Fördermittel für Business Coaching

Viele Selbstständige oder Unternehmen sind so sehr mit ihrem Tagesgeschäft beschäftigt, dass die strategische Planung oft zu kurz kommt. In solchen Situationen greifen viele Unternehmen auf externe Berater zurück. Diese Berater können teilweise mit staatlichen Fördermitteln finanziert werden. Damit Sie diese zusätzliche staatliche Förderung für Ihren Beratungsbedarf nutzen können, erfahren Sie in diesem Artikel die allgemeinen Voraussetzungen und die Höhe der Fördermittel. Seit Januar 2016 sind die Förderinstitutionen auf nur noch eine reduziert worden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)gewährt nun staatliche Fördermittel und Zuschüsse auf Antrag und nur für Beratungen durch akkreditierte Berater. Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert.

Business Coaching für StartupsBild von Gerd Altmann auf Pixabay

Förderungsgegenstand

Allgemeine Beratungen und Spezialberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Darüber hinaus Beratungen für Unternehmen, die allgemeine Beratung sind. Alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungsleistungen

Um strukturellen Ungleichheiten entgegenzuwirken, können neben den allgemeinen Beratungsthemen weitere Beratungsleistungen bezuschusst werden. Dazu gehören Beratungen zu Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden
    oder
  • Ausländer
    oder
  • Unternehmern mit anerkannter Behinderung und/oder
  • die Arbeitsorganisation für behinderte Mitarbeiter verbessern
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

 

Förderfähige Personen

Bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freiberuflicher Dienstleister sowie Freiberufler, die einen Umsatz unter 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme unter 43 Mio. € und ebenfalls weniger als 250 Mitarbeiter haben. Die neue "Förderung von unternehmerischem Know-how" richtet sich an

  • Jungunternehmer, die noch nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmer ab dem dritten Jahr nach der Gründung (bestehende Unternehmen)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen

Art und Höhe der Fördermittel

Die Zuschüsse müssen für die Honorare von zertifizierten Unternehmensberatern verwendet werden. Der maximale Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern 50% des Beraterhonorars und maximal 1.500 € bzw. 2.000 € für junge Unternehmen. In den neuen Bundesländern werden 80% der Honorare bezuschusst, maximal 2.400 € bzw. 3.200 € für junge Unternehmen. Einige Ausnahmen gelten für den Raum Leipzig, Berlin und Lüneburg. Jedes Unternehmen hat ein Beratungskontingent für allgemeine Beratung und spezifische Beratung über insgesamt 3.000 € bzw. 4.000 € für junge Unternehmen im Rahmen der Richtlinien.

N.B. Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst, da sie nicht als Ausgabe, sondern als Vorschuss auf Ihre Umsatzsteuerrechnung gilt. (Mehr zum Thema Mehrwertsteuer finden Sie auch im Bereich Mehrwertsteuer auf meiner Website).

Auch allgemeine und spezielle Beratungen werden mit einem Zuschuss von bis zu 6.000 € bezuschusst. Diese Einschränkung gilt nicht für Beratungen zum Umwelt- und Arbeitsschutz, für Unternehmern sowie für Ausländerinnen und Ausländer zur Unternehmensführung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittel.

Ablauffrist / Bewerbung

Förderanträge können nur über Unternehmensberater bei der Behörde eingereicht werden. Unsere Partner kennen sich mit diesem Gesetz bestens aus. Sie haben sich auf die Unternehmensberatung und die Erstellung von Businessplänen spezialisiert. Bitte beachten Sie, dass Sie nur innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Beratung und Zahlung des Beraterhonorars einen Antrag stellen können.

Ablauf

Wir beauftragen

  1. den Unternehmensberater in Ihrem Auftrag,
  2. Der Unternehmensberater stellt Ihnen eine entsprechende Rechnung,
  3. Sie bezahlen den Unternehmensberater, während er den Businessplan erstellt,
  4. Sie schicken dem Unternehmensberater einen Zahlungsnachweis, denn die Behörde will einen Zahlungsnachweis von Ihnen, da sie Ihnen die Kosten erstattet und nicht unserem Partner,
  5. Sie können den Businessplan für Einwanderungszwecke oder für andere staatlich geförderte Kredite oder Zuschüsse oder auch für andere Zwecke verwenden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Höchstbetrag der förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie nach dem Standort des Unternehmens.

Fördersätze:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig),
60 % Region Lüneburg,
sonst 50 %,
90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Branchentyp Bewertungsgrundlage Zuschuss Höchstbetrag
Jungunternehmen
nicht länger als 2 Jahre auf dem Markt
4000 Euro 80 % 3200 Euro
60 % 2400 Euro
50 % 2000 Euro
Bestehende Unternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3000 Euro 80 % 2400 Euro
60 % 1800 Euro
50 % 1500 Euro

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