Dienstleistungen für die Beantragung einer Blue Card
Eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Blue Card EU ist praktisch wie die eines "normaler" Erlaubnis zu Beschäftigungszwecken, allerdings mit dem Unterschied, dass die Anforderungen höher sind und strenger geprüft werden. Dies liegt daran, dass Sie von Anfang an eine Aufenthaltsgenehmigung für vier Jahre erhalten.
Mit einem anerkannten Universitätsdiplom steht und fällt alles. Um Ihr Diplom auf Erkennung und Gleichwertigkeit zu prüfen, müssen Sie bei anabin nachschauen. Wenn Sie keinen Universitätsabschluss oder keinen anerkannten Universitätsabschluss haben, erhalten Sie die Blue Card nicht. Das schließt aber nicht aus, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis für "normale" Beschäftigungszwecken erhalten! Aus diesem Grund erbringe ich meine Leistungen in bis zu drei Schritten.
Schritt 1: Prüfung des Diploms
Dieser Schritt dient der Vorprüfung über die Anerkennung des Diploms / Grades der Universität. Da dies die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Bewerbung ist, möchte ich verhindern, dass Ihre Bewerbung aufgrund eines (noch) nicht anerkannten Diploms abgelehnt wird. Wenn ich feststelle, dass dieses Diplom nicht anerkannt wird, dann kann ich die Anerkennung dieses Diploms beantragen. Dies kann bis zu drei Monate dauern. In der Zwischenzeit werde ich mit Schritt 2 fortfahren. Wenn das Diplom bereits anerkannt wurde, fahre ich mit Schritt 3 fort.
Schritt 2: Bewerbung als "normaler" Angestellter für Interim
Für die Zwischenzeit würde ich eine Aufenthaltserlaubnis für eine "reguläre" Beschäftigung beantragen. Meine Dienste für die Beantragung der Genehmigung sind:
- Bereitstellung einer Checkliste für alle einzureichenden Dokumente, damit Ihr Antrag vollständig ist,
- Ich stelle Ihnen das obligatorische Antragsformular zur Verfügung (zu Ihrer Erleichterung vorausgefüllt),
- Anweisung, bei welcher Stelle die entsprechenden Dokumente einzureichen sind,
- Zusammenstellung der ergänzenden Dokumente,
- Beantwortung rechtliche Folgefragen der Behörden, um sicherzustellen, dass die Behörden nur die relevanten und korrekten Informationen erhalten,
- Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren (Dauer, Gebühren, Öffnungszeiten usw.), damit Sie wissen, was wann und warum geschehen wird,
- einmalige Begleitung während dieser Phase zur Ausländerbehörde in Berlin,
(Wenn Sie nicht in Berlin sind, müssen Reisekosten hinzugerechnet werden; jeder weitere Besuch kostet pauschal 300 € plus Reisekosten, wenn Sie außerhalb Berlins sind), - Darstellung jedes neuen Rechtsstatus bei jedem relevanten Prozessschritt der Beantragung der Genehmigung.
Schritt 3: Beantragung der Blauen Karte
Angenommen, das Diplom wurde bereits anerkannt, dann werden die gleichen Leistungen wie in Schritt 2 angewandt. Wenn das Diplom nicht im Voraus akzeptiert wurde und es zu einem späteren Zeitpunkt anerkannt wird, werde ich dann die Änderung Ihres Status von "normaler Angestellter" zu "Blue Card-Inhaber" beantragen und Sie zur Abholung Ihrer Genehmigung bei der Einwanderungsbehörde begleiten.
Lassen Sie uns beginnen, indem Sie mich kontaktieren: