Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Freiberufler und Selbständige

Wie verlängern Selbständige die Aufenthaltserlaubnis in DeutschlandDa Ihre Erlaubnis bald abläuft, müssen Sie sie verlängern. Die Einwanderungsbehörde möchte sich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und feststellen, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Mit anderen Worten: Haben Sie genug Geld verdient?

Wenn Sie eine Erlaubnis nach §21 I AufenthG haben, dann brauchen Sie einen Prüfungsbericht. Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §21 V AufenthG, benötigen Sie eine Nettogewinnermittlung. Wenn Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis nach §21 II AufenthG haben, dann müssen Sie kurz überlegen, was für einer inhaltlichen Tätigkeit Sie nachgehen. Wenn Sie einer akademischen Tätigkeit nachgehen, dann dürfte in der Regel eine Nettogewinnermittlung möglich sein. Sind Sie geschäftsführender Gesellschafter Ihrer Firma, dann benötigen Sie immer einen Prüfungsbericht.

Sie wissen nicht, welche Art von Genehmigung Sie haben? Schauen Sie auf Ihren elektronischen Aufenthaltstitel - rechte Seite und auch auf den ergänzenden grünen Zettel, der der Karte beiliegt!!!

Nettogewinnermittlung vs. Prüfungsbericht

Vielleicht fragen Sie sich auch, was der Unterschied zwischen einer Nettogewinnermittlung und dem Prüfungsbericht ist. Der Prüfungsbericht benötigt viel mehr Informationen von Ihnen und bezieht sich in der Regel auf den Gesellschafter-Geschäftsführer (§21 I AufenthG). Wenn Sie als Freiberufler jedoch kurz vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stehen, dann macht der Prüfungsbericht für Sie mehr Sinn. Der Prüfungsbericht liefert bereits die meisten Informationen, die für einen erfolgreichen Antrag auf Daueraufenthalt erforderlich sind.

Nachfolgend möchten wir die zusätzlichen Dienstleistungen, aus denen Sie wählen können, entwickeln. Die Basisleistung wird ausschließlich die Nettogewinnermittlung oder der Prüfungsbericht sein. Darüber hinaus haben wir ein Kaleidoskop von optionalen Dienstleistungen entwickelt, die Sie nach Belieben auswählen können. Wenn Sie die Erlaubnis nach §21 I AufenthG haben oder den Antrag auf Niederlassungserlaubnis vorbereiten wollen, dann wählen Sie bitte stets den Dienst "Prüfungsbericht".

Bitte respektieren Sie, dass es nicht unsere Aufgabe und Verantwortung ist, die Korrektheit Ihrer Buchhaltung festzustellen und alle anderen Fragen um Ihre Steuern zu beantworten. Wenn wir eine einfache Frage haben, werden wir Sie anrufen, also geben Sie uns bitte Ihre Telefonnummer. Um dieses wichtige Dokument ausstellen zu können, benötigen wir Informationen aus Ihrer Buchhaltung, eine aktuelle BWA oder Überschussrechnung. Bitte organisieren Sie dies selbst! Wir schauen uns Ihre Zahlen an, ermitteln Ihr Einkommen und stellen Ihnen die Nettogewinnermittlung für die Ausländerbehörde aus.

Die Nettogewinnermittlung kostet Sie pauschal 150 € netto; der Prüfungsbericht € 350 netto. In der Regel bekommen Sie das Ergebnis innerhalb einer Woche – wenn alle Unterlagen vorhanden sind.

Optionaler / zusätzlicher Support

Wir machten oft die Erfahrung, dass Personen mehr Unterstützung wünschen/brauchen, wenn sie sich an einen Anwalt wenden. Gerne unterstützen wir Sie mit optionalen Diensten. Hier sind die optionalen Dienstleistungen, die wir anbieten:

  1. Haben Sie nur eine "einfache" Frage zur Verlängerung, rufen Sie die Servicenummer 09001 529 366 00 an.
  2. Sie haben ein ernstes Problem, das Ihnen Sorgen bereitet, und dann ist es besser, wenn Sie eine Beratung buchen.
  3. Erstellung einer Checkliste zur Vorbereitung auf den Termin bei der Einwanderungsbehörde,
    sie ist personalisiert und enthält in der Regel alle erforderlichen Angaben, € 20,
    wenn Sie irgendeine Notwendigkeit in Bezug auf diese Checkliste besprechen wollen und/oder müssen, rufen Sie bitte die Servicenummer 09001 529 366 00 an.

  4. Begleitung zum Termin bei der Ausländerbehörde - entweder in Berlin, Potsdam oder Werder:
    Wann ist das notwendig? Immer dann, wenn Sie meinen, dass das Ausländeramt Probleme machen könnte - aus welchen Gründen auch immer.
    Unsere Unterstützung: Wir werden Ihnen eine persönliche Checkliste erstellen, was Sie mitbringen müssen. Wir treffen uns ca. 30 Minuten vor dem Termin vor der Einwanderungsbehörde. Ich werde als Ihr Rechtsberater auftreten, um zu retten, was zu retten ist. In dringenden/kurzfristigen Fällen rufen Sie am besten im Voraus im Büro an und erfragen die Verfügbarkeit für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit. Wenn wir den Termin nehmen können, dann möchten Sie bitte dieses Formular ausfüllen und absenden.
    € 250 für Berlin und für Potsdam oder Werder € 300.

  5. Lebensunterhaltsrechner:
    Die Einwanderungsbehörde möchte feststellen, ob Sie so viel Geld verdienen, dass Sie sich ohne öffentliche Unterstützung Ihren Lebensunterhalt leisten können. Wir haben den offiziellen Rechner. Mit dem Prüfergebnis dieses Rechners, helfen Sie dem Sachbearbeiter sehr viel! Der Beamte spart dadurch Zeit, weil er nicht mehr rechnen muss, Sie erhalten Ihren Termin früher und/oder die Bearbeitung im Termin wird erheblich beschleunigt.
    Sollte Ihr Einkommen leider nicht ausreichen, werden wir Ihnen Hinweise geben, wie Sie diese Lücke schließen können. Es ist dann Ihre Aufgabe, den Hinweisen nachzugehen.
    Zur Bearbeitung teilen Sie uns bitte mit, wie hoch Ihre Warmmiete für Ihre Wohnung ist und wie hoch Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind. Falls Sie nicht alleinstehend sind, vermerken Sie dies bitte im Textfeld auf der Seite "Sonstiges" und teilen Sie uns das Brutto- und Nettoeinkommen sowie die Krankenkassenprämien Ihres Partners mit. Gerne können Sie die letzte Lohnabrechnung hochladen. Bitte auch den Nachweis (Kontoauszüge) über die Zahlung der Miete und Krankenkasse.
    € 45 netto

N.B. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

 

Bestellen Sie den Bericht für Ihre Verlängerung hier

 

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