Ferngründung einer Gesellschaft

Das Gesetz erwartet als Standard, dass der/die Gründer und der/die neue(n) Geschäftsführer persönlich zum Notar gehen, um die Gründung eines neuen Unternehmens zu feiern. Dort unterzeichnen der oder die Gründer die Satzung und der oder die Geschäftsführer beantragen die Eintragung der Gesellschaft. Jeder Geschäftsführer versichert außerdem, dass er unbescholten ist.

Notartermin bei Ferngründung

Manchmal ist es für eine ausländische Person, die ein Unternehmen gründet, zu kostspielig, einen ganzen Tag nach Deutschland zu kommen, nur um die Unterschriften beim Notar zu leisten, und eine Stunde später online zu gehen, um sich bei einer Bank anzumelden - was eine einstündige physische Anwesenheit zur Folge hat.

Da wir auch ökonomisch sinnvolle Ansätze verfolgen, haben wir mit unserem Notar eine Lösung entwickelt, wie die Reise des/der Gründer(s) und Geschäftsführer(s) rechtlich vermieden werden kann. Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, wie viele Gründer das Unternehmen gründen wollen.
In dem Fall, dass nur eine Person das Unternehmen anmelden möchte, müssen wir in zwei Schritten vorgehen. Wir stellen Ihnen die entsprechende Vollmacht zur Verfügung. Nachdem Sie diese vor dem deutschen Konsul oder alternativ vor Ihrem Notar unterzeichnet haben, schicken Sie sie an uns zurück. Wir werden dann den Notar besuchen. Die Gründung findet statt. Sie müssen dann die restlichen Dokumente vor dem deutschen Konsul oder alternativ vor Ihrem Notar unterschreiben.

Wenn zwei oder mehr Personen ein Unternehmen gründen, ist die Ferngründung weniger kompliziert. Dies ist ein einstufiges Verfahren. Nachdem wir Ihnen einen Entwurf geschickt haben und Sie diesen genehmigt haben, gehen wir ohne Vollmacht zum Notar. Klingt das nicht logisch? Keine Sorge! Rechtlich ist noch nichts passiert. Erst wenn Sie förmlich zustimmen, ist meine Vertretung beim Notar gültig und rechtsverbindlich.

In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir die Vollmacht sowie die Bestätigungen des Geschäftsführers organisieren und von Ihnen unterschreiben lassen. Einige dieser Dokumente müssen unterschrieben und einige auch notariell beglaubigt und legalisiert werden. Wenn wir Ihnen diese zu unterzeichnenden Dokumente zukommen lassen, geben wir Ihnen auch Anweisungen, wie die einzelnen Dokumente zu behandeln sind.

Muss ich persönlich kommen um den Notar zu besuchen? Ich müsste nämlich um den halben Erdball nach Deutschland reisen, gibt es hier keine andere Regelung?

Auch wenn es uns eine Freude wäre, Sie persönlich kennenzulernen, ist dies nicht notwendig. Wir haben zusammen mit unserem Notar eine Lösung entwickelt, wie wir rechtlich verhindern können, dass der Gründer und der Geschäftsführer reisen müssen. Wir nennen dies "Ferngründung".
§§§§

Toll! Erzählen Sie mir mehr. Wie funktioniert es?

Es erfordert ein wenig Aufwand auf Ihrer Seite, aber viel weniger, als "nur" für eine Stunde Aufenthalt reisen zu müssen. Einige wenige Dokumente müssen notariell beglaubigt und legalisiert werden, und einige Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden. Wir geben Ihnen genaue Anweisungen, wie jedes Dokument behandelt werden muss. Bitte, bitte folgen Sie unsere Anweisungen genau!
§§§§

Großartig! Ich kann meinen Notar zu Hause um die Ecke besuchen und es erledigen lassen. Das ist so aufregend und erspart mir eine ganze Menge Zeit und Reisekosten!

Im Grundverständnis des deutschen Rechts wird dies ein deutscher Notar oder gleichwertiger ausländischer Kollege sein. Es handelt sich um Notare aus dem westlichen Kontinentaleuropa und Quebec, Kanada wird ebenfalls akzeptiert. Insbesondere U.S.-Notare werden nicht akzeptiert, da sie keinerlei Amtsfunktion haben. Auf jeden Fall ist es am besten, wenn Sie einen deutschen Konsul in Ihrer Nähe besuchen. Sie sind auch mit einem deutschen Notar vergleichbar. Der deutsche Konsul hat auch den großen Vorteil, dass er doppelt kontrolliert, dass die Form der Dokumente korrekt ist und nichts fehlt. Ausländische Notare sind mit dem Niveau des deutschen Formalismus nicht immer gut vertraut. Wenn Sie zufällig einen deutschen Notar in Ihrem Land haben, ist dies auch eine Alternative.
§§§§

Tagged under: Gesellschaften,
Wir benutzen Cookies
Diese Website verwendet Cookies für Authentifikation, Kontaktformulare und viele andere Funktionen. Ohne Cookies wird die Website nicht vollständig funktionieren! Die Cookies werden auf Ihrem Gerät gespeichert. Erteilen Sie hierfür Ihre Zustimmung?