Kindergeld

Die deutsche Regierung will Eltern mit Vergünstigungen belohnen. Dies soll hier vorgestellt werden.

Alles rund ums Kindergeld

Wie werden Kinder steuerlich behandelt? Gibt es besondere Vergünstigungen oder Abzüge für Kinder? Wie hoch ist der Betrag?

Es gibt Kindergeld für Kinder und Kinderfreibeträge (2.730 € p.a.). Sie können entweder das Kindergeld, oder den Freibetrag in Anspruch nehmen. Für die ersten beiden Kinder erhalten Sie 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und jedes weitere Kind 250 € Kindergeld pro Monat (§36 VI EStG). Diese Leistung wird gewährt, wenn Sie ein minderjähriges Kind haben. Ein erwachsenes Kind unter 25 Jahren wird auch berücksichtigt, wenn es noch in der Schule, im Studium, in der Berufsausbildung, im Praktikum, oder im Freiwilligendienst ist. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld nur bis zum 21. Lebensjahr gewährt. Das Finanzamt wird Ihnen nicht automatisch die günstigste Leistung gewähren. Deshalb müssen Sie selbst ausrechnen, was für Sie am günstigsten ist. Als Faustregel gilt: Ziehen Sie das Kindergeld in Betracht. Der Freibetrag pro Elternteil für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt € 1.464, also insgesamt € 2.928 für ein Kind.
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Wer erhält eigentlich das Kindergeld - die Mutter, der Vater, das Kind, alle drei?

Das Kindergeld wird pro Kind gewährt. Die Person, die das Sorgerecht für das Kind hat, erhält es. Sind mehrere Personen sorgeberechtigt, können sie entscheiden, wer das Kindergeld erhält, solange sie beide erwerbstätig sind. Die Ehefrau kassiert die Leistung, wenn ihr Mann nicht arbeitet. Wenn ihr Mann jedoch arbeitet, entscheiden sie gemeinsam, wer die Leistung erhält.
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Wo muss ich das Kindergeld beantragen?

Sie müssen diese Leistungen bei der Familienkasse, die bei der Agentur für Arbeit ansässig ist, beantragen. Diese finden Sie unter www.ArbeitsAgentur.de. Die Bundesagentur für Arbeit bietet alle relevanten Formulare auf ihrer Website an.
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Ich habe von Freunden gehört, dass sie eine Entlastungsprämie für ihr Kind bekommen haben. Ich möchte auch eine haben. Wie bekomme ich sie?

Die Entlastungsprämie erhalten nur Geringverdiener und nur dann, wenn sie kein Arbeitslosengeld II (bzw. Hartz IV), Sozialgeld, oder eine andere Sozialleistung erhalten. Sie wird maximal drei Jahre lang gezahlt und nur so lange, bis das Kind volljährig ist. Genau zu bestimmen, wer Anspruch auf diesen Extra-Zuschuss hat, ist sehr kompliziert. Generell kann man sagen, dass Paare mit einem Einkommen von bis zu € 1.300 oder Singles mit einem Einkommen von bis zu € 900 anspruchsberechtigt sind.
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Ich habe Kinder, die dauerhaft im Ausland leben. Wie werden sie steuerlich behandelt? Kann ich auch Kindergeld erhalten?

In der Regel können Sie das Kindergeld weiterhin erhalten. Allerdings werden alle Beiträge und Kinderbetreuungskosten im Ausland angerechnet sowiedie entsprechenden Einkommensgrenzen bzw. Bemessungsgrenzen entweder um ¼, 2⁄4 oder ¾ gekürzt - je nachdem, in welchem Land sich das Kind aufhält.
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