Rechtsbehelfe in Steuersachen

Falschen Steuerbescheid erfolgreich anfechten

Steuern zu zahlen ist etwas, das jeder "hasst", aber zu viel Steuern zu zahlen ist noch viel schlimmer. Diese Seite gibt Ihnen einige Hinweise, was Sie tun können, wenn Sie glauben, dass der Bescheid falsch ist.

Mein Finanzamt scheint ein bisschen zu spinnen! Sie haben mir einen völlig falschen Steuerbescheid geschickt. Kann ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Dies muss schriftlich erfolgen und zumindest allgemein die Gründe für den Einspruch nennen. Nehmen Sie in diesem Fall schnellstmöglich Kontakt mit mir auf. Wenn Sie selbst den ersten Schritt machen wollen, schreiben Sie einen Satz wie: "Hiermit lege ich Einspruch ein gegen den Bescheid vom [Datum]. Die Begründung des Widerspruchs bleibt einem gesonderten Schreiben vorbehalten, das ein von mir beauftragter Rechtsanwalt / Steuerberater einreichen wird. In der Regel ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Rechte und Interessen gegenüber einer Behörde vertritt.
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Einspruch gegen einen Steuerbescheid klingt so schön. Da ich aber kein Deutscher oder Europäer bin, wird das wohl mein Visum torpedieren. Stimmt das?

Nein! Der Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid hat absolut keinen Einfluss auf Ihren Aufenthaltsstatus, denn es ist Ihr Recht zu glauben, dass die Finanzverwaltung einen Fehler gemacht hat. Wenn Sie ein Recht ausüben, das Ihnen zusteht, haben Sie keinen Grund, ängstlich zu sein. Wie Irina Zlotina, von www.interkulturell.eu, in einem Interview des International Forum on Expat Tax 2012 der BAMIK richtig beschreibt "Gegen einen Steuerbescheid Einspruch zu erheben, ist keine Revolution!"
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Wie viel Zeit habe ich, um Einspruch gegen einen inkorrekten Steuerbescheid einzulegen?

Sie haben einen Monat Zeit, gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch einzulegen (§355 AO), beginnend nach Erhalt.
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Ich bin während der Einspruchsfrist krank geworden. Kann ich eine Art Schonfrist bekommen?

Ja, es gibt eine geringe Chance, eine solche Schonfrist zu erhalten. Technisch heißt sie "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand". Dies ist in §110 AO geregelt. Sie haben einen Anspruch auf diese Wiedereinsetzung, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Einspruchsfrist gehindert waren. Achtung: Gehen Sie nicht leichtfertig damit um! Legen Sie einen überzeugenden Beweis vor, z.B. ein Arztbrief. Entschuldigen Sie, aber "Wunschdenken" hilft da überhaupt nicht weiter. Lassen Sie dies am besten von einem Fachmann machen!
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Wie viel Zeit habe ich nach der Genesung, um einen Antrag auf Schonfrist zu stellen?

Sie haben einen Monat nach Wegfall des Hinderungsgrundes Zeit, den Bescheid der Behörde anzufechten. Bei der Inanspruchnahme der Schonfrist müssen Sie darlegen und beweisen, dass Sie nicht in der Lage waren, den Steuerbescheid rechtzeitig anzufechten (§110 II AO). Wenn Sie länger als ein Jahr verhindert waren, dann haben Sie auch dieses Recht verwirkt (§110 III AO)!
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