Körperschaftsteuer

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Einführung in die Körperschaftssteuer in Deutschland. Mit anderen Worten: Sie erfahren, wer der Körperschaftssteuer unterliegt.

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Was ist eine Körperschaft im deutschen Steuerrecht?

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer für juristische Personen, Vereine und Fonds/Eigentum (§1 KStG). Genau wie die Einkommensteuer für Privatpersonen gehört die Körperschaftsteuer zu den direkten Steuern und ist eine Personensteuer, die nicht vom Einkommen abgezogen werden kann. Subjekte der Körperschaftsteuer sind:

  •     Aktiengesellschaft (AG),
  •     Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  •     Unternehmergesellschaft (UG, 1 € GmbH),
  •     Verein (Verein, e.V.),
  •     Personengesellschaften (Partnerschaftsgesellschaft, PartG, "... & Partner")
  •     Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG),

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Wird meine GbR also auch körperschaftsteuerpflichtig?

Nein, natürlich nicht. Kapitalgesellschaften sind Personenvereinigungen; sie sind mitgliedschaftlich organisiert und existieren unabhängig vom Wechsel der einzelnen Mitglieder. Die Rechtsform "Kapitalgesellschaft" ist eine juristische Person, deren "Körper" aus einzelnen natürlichen, oder anderen juristischen Personen besteht. Eine GbR ist genau die Mischung zwischen einer Kooperation und einer juristischen Person überhaupt. Dies gilt auch für eine oHG. Wenn es um die "Steuererhebung" bei einer GbR geht, haften die einzelnen Mitglieder für ihre eigenen Steuern, obwohl der Gewinn offiziell in einem Einzelverfahren erzielt wird. D.h. es ist eine "gemeinsame GuV für die Gruppe" einzureichen, während die einzelnen Mitglieder nach ihren persönlichen Verhältnissen besteuert werden. Die sich daraufhin ergebende Veranlagung ist Grundlage für die persönliche Besteuerung der einzelnen Mitglieder.

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Was ist das Wirtschaftsjahr in Deutschland? Ist es auch Januar bis Februar?

Jein. Das erste Jahr, also das Gründungsjahr, kann jedoch kürzer sein.

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Was sind die allgemeinen Anforderungen an eine Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG und Co. für steuerliche Zwecke?

GmbHs und UGs als Handelsgesellschaften sind verpflichtet, Bücher zu führen und am Ende des Jahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dies ist eine der gesetzlichen Hauptpflichten des Geschäftsführers. Der Jahresabschluss besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Bilanz. Die Bilanzen sind nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen und sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Vermögens, der Finanzlage und der Ertragslage der Gesellschaft vermitteln (§§ 242, 243 HGB). In bestimmten Fällen wird ein Nachtrag mit Erläuterungen erforderlich sein (§ 264 HGB). All dies muss in deutscher Sprache eingereicht werden (§244 HGB). N.B. Die Buchführung selbst, kann in jeder lebenden Sprache sein, nicht aber die Finanzabschlüsse!

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Ich habe etwas gehört, dass mein Unternehmen nicht nur einen Steuerberatungsexperten, sondern auch einen Wirtschaftsprüfer einstellen muss. Häh? Ist Deutschland so pleite, dass es sich keinen eigenen Wirtschaftsprüfer leisten kann?

Die Meinung, ob sich Deutschland noch mehr behördeninterne Prüfer leisten sollte oder könnte, ist eine Frage, die heftig diskutiert wird. Das Gesetz sieht vor, dass die Abschlüsse und die Änderungen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer (vielleicht auch vereidigte Buchprüfer) zu prüfen sind. Dies gilt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§316 HGB) - ab einer Million Umsatz. Diesen Prüfern muss alles gezeigt werden (Bücher, Kassenbelege, Wertpapierlisten, etc.). Sie müssen einen unparteiischen, schriftlichen Bericht über ihre Prüfung abgeben, nachdem sie die Ergebnisse mit Ihnen - ihrem Mandanten - besprochen haben. Wenn Sie keine abweichenden Argumente haben, werden sie die gute Buchführung Ihres Unternehmens bestätigen. Wie alle Rechtsanwälte und Steuerberater sind sie nach ihrem Berufsrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Ein Gläubiger von mir hat mir gedroht, Unwahrheiten über mich zu erzählen, nur weil meine Firma ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht hat. Was soll's... Ich verstehe und respektiere, dass die Steuerbehörden alles wissen wollen, aber die Abschlüsse meiner Firma gehen ihn nichts an. Mit welchen Argumenten kann ich ihn zum Schweigen bringen?

Da müssen wir Sie leider enttäuschen! Es ist in der Tat eine gesetzliche Pflicht, Ihre Jahresabschlüsse offen zu legen. Sie sind beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen (§325 HGB). Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht können sowohl die Gesellschaft als auch der Geschäftsführer mit Bußgeldern von 2.500 bis zu 25.000 Euro belegt werden. Dieses Bußgeld ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und führt nicht zum Ausschluss.

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Wie wird das steuerpflichtige Einkommen ermittelt?

Das zu versteuernde Einkommen basiert auf dem Ergebnis der kaufmännischen Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch und wird durch das Einkommensteuergesetz korrigiert. Was als Einkommen gilt und was abzugsfähig ist, wird durch das Einkommensteuergesetz bestimmt. Darüber hinaus gibt es einige Sonderregelungen des Körperschaftssteuergesetzes, die ebenfalls zu beachten sind. Insbesondere sind die verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) zu berücksichtigen. Besteuerungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das zu versteuernde Einkommen, das innerhalb des Wirtschaftsjahres zugeflossen ist.

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Wie werden die Gesellschafter oder Aktionäre einer Kapitalgesellschaft für ihre Dividenden besteuert? Ich habe von einem Halbeinkünfteverfahren gehört. Bedeutet das, dass das Einkommen des Gesellschafters halbiert wird und das Finanzamt die Hälfte der Steuer zahlt?

Wenn der Gewinn die Kapitalgesellschaft verlässt, um an eine natürliche Person ausgeschüttet zu werden, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Auf der Ebene des Anteilseigners wird die körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch berücksichtigt, dass die Dividenden nur zur Hälfte in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens für die Einkommensteuererklärung dieser Person einbezogen werden (sog. Halbeinkünfteverfahren). Auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren.

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