Länder ohne Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland

Generell benötigen Ausländer für die Einreise nach Deutschland ein Visum, also eine Erlaubnis. Zum richtigen Verständnis denken Sie bei "Visum" an die Erlaubnis zur Einreise - für maximal sechs Monate. Eine Aufenthaltserlaubnis ist die Erlaubnis, in einem Land zu leben - auf unbestimmte Zeit. Bitte behalten Sie dies im Hinterkopf, denn dies ist eine wesentliche Unterscheidung! Wohl wissend, dass viele Länder in ihren Gesetzestexten nicht zwischen beiden Begriffen unterscheiden, aber hier, d.h. in Europa, ist es wichtig. Auf dieser Seite dreht sich alles um das Privileg der "Visumsfreiheit".

Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland für fast alle Drittländer

Bürger aus Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung und müssen auch keinen formalen "Aufkleber" in ihrem Pass oder eine Bescheinigung über ihren Status in Deutschland erhalten. Sie müssen lediglich ihre Wohnanschrift bei der zuständigen Meldebehörde anzeigen – wie alle anderen auch. Die Bestimmung der Drittstaaten, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, basiert auf einer Mischung von Kriterien, die folgendes sicherstellen oder verhindern:

  • Rückkehrwilligkeit - basierend auf objektiven Kriterien,
  • illegale Einwanderung,
  • öffentliche Politik und Sicherheit,
  • Außenbeziehungen der Europäischen Union zu Drittstaaten,
  • Implikationen der regionalen Kohärenz
    und
  • Gegenseitigkeit.

werden berücksichtigt.

Allerdings können Staatsangehörige der "besten Freunde" nach der Einreise eine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Dies ist das sogenannten "Positivstaatler". Diese sind ausschließlich:

  • Australien,
  • Großbritannien,
  • Israel,
  • Japan,
  • Kanada,
  • Neuseeland,
  • Südkorea,
  • U.S.A.

Alle anderen Staatsbürger müssen in der Regel von zu Hause oder ihrem Wohnort aus einen Antrag stellen - unabhängig davon, ob sie für die Einreise ein Touristenvisum benötigen oder nicht!

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