Falsche Rechnungen aus dem Handelsregister

Achtung: Handelsregisterrechnung vorgetäuscht

Nach der Eintragung Ihres Unternehmens in das Handelsregister (Handelsregister) tauchen gerne Betrüger auf, die Firmengründern gefälschte Rechnungen schicken und in unlauterer Absicht Ihr Geld haben wollen. Einer unserer Kunden hat zehn solcher falschen Rechnungen erhalten.

Somit ist: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Hier erfahren Sie, wie die falschen Dokumente aussehen und wie Sie nicht auf die Betrüger hereinfallen.

Was ist der Hintergrund des Betrugs?

Neueintragungen und Änderungen im Handelsregister werden seit 2009 auch im Internet veröffentlicht. So wissen die Betrüger genau, wann und wohin sie ihre gefälschten Rechnungen schicken müssen.
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Wie funktioniert der Betrug ?

Es funktioniert immer nach dem gleichen Prinzip: Wenige Tage nach der Eintragung ins Handelsregister erhält der Gründer ein Schreiben, das den trügerischen Eindruck erwecken soll, es sei vom Amt ausgestellt worden. Der Gründer soll nun einen Betrag zwischen 300 und 1200 € für die Eintragung in das Register bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Arbeitstagen. Geschieht dies nicht, entstehen dem Gründer weitere Kosten.
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Wie täuschend ähnlich ist diese gefälschte Rechnung dem Original?

Dieses gefälschte Schreiben ist für den Ungeübten kaum von einem offiziellen Schreiben zu unterscheiden. Folgende Merkmale sollen ihn einem offiziellen Brief ähnlich machen:

  • Aktenzeichen,
  • Nationalwappen,
  • autorisiertes Kassenzeichen,
  • irreführende Firmennamen,
  • Beschreibungen in der Betreffzeile, die auf die Veröffentlichung oder Änderung im Industrie- oder Handelsregister hinweisen,
  • Layout des Textes: Druck auf behördentypischem Papier in amtlicher Schrift

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Wann muss ich mit diesem Betrug rechnen?

Es kann vorkommen, dass der Betrugsbrief vom Amtsgericht noch vor der offiziellen Rechnung kommt.
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Wie kompliziert und schwierig ist es, den Betrug festzustellen? Meiner Meinung nach ist das falsch, denn der Schwindel ist sehr leicht zu erkennen. Es gibt drei Umstände für die Echtheit einer Rechnung aus dem Handelsregister:
    1. Der Absender ist ein Amtsgericht (Amtsgericht),
    2. Die Überschrift lautet: "Kostenrechnung" oder "Kostennote", aber niemals nur "Rechnung"!
    3. EINE BEHÖRDE BERECHNET NIEMALS UMSATZSTEUER!
      Wenn Sie also eine vermeintliche Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer vom Handelsregister bekommen, dann ist das definitiv falsch! Bitte, seit wann sind Behörden als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig?

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Ich habe jetzt zwei Rechnungen vom Handelsregister erhalten. Kann das sein? Welches ist nun echt?

Das ist eine ganz fiese Nummer! Diese Betrüger fälschen sogar den Briefkopf des Amtsgerichts. Das sind Anzeichen für eine falsche Rechnung:

    • nur "Amtsgericht", d.h. ohne den Ort
    • Der IBAN beginnt nicht mit "DE".
      Kein deutsches Gericht hat ausländische Konten!
    • Die Rechnung endet nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.
      Alle behördliche Entscheidungen müssen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung enthalten!

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Wie muss ich reagieren, wenn ich ein solches Schreiben erhalte?

Bleiben Sie ruhig, falten Sie den Brief zu einem Hobel und ab in den Papierkorb! Bitte nichts weiterleiten!
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Was soll ich tun, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?

Der Bundesgerichtshof hat viele solcher gefälschten Rechnungen als Betrug und arglistige Täuschung eingestuft. Dennoch ist es schwierig, gegen sie vorzugehen. Grundsätzlich kann der Vertrag auch nach einer Überweisung noch angefochten werden. Wenden Sie sich dazu an uns oder an den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Aber: Im schlimmsten Fall ist das Geld verloren. Seien Sie also wirklich vorsichtig und achtsam!
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Können Sie mir ein paar Namen nennen, damit ich nicht in die Falle tappe?

Aber ja, es handelt sich um folgenden Gesellschaften, die nicht mit dem offiziellen Handelsregister, einem Amtsgericht, zu verwechseln sind.

  • Handels und Gewerberegister Deutschland
  • D.I.V. Registration und Publikation, Handel Gewerbe Industrie
  • t.b.a.