Ausländer innerhalb des Unternehmens
Darf ich als Ausländer eine Gesellschaft in Deutschland eröffnen?
Fragen Sie sich, ob Sie als Ausländer Anteile an einem deutschen Unternehmen haben können? Machen Sie sich keine Sorgen mehr. Es ist grundsätzlich zulässig, dass jeder Nicht-Deutsche Gesellschafter sein kann. Wenn Sie mehr verstehen wollen, warum es für Sie als Ausländer kein Thema ist, Gesellschafter zu sein, klicken Sie einfach auf diesen Satz.
§
Kann ich in Deutschland leben und arbeiten und als Gesellschafter meiner Firma arbeiten?
Nun, ein Gesellschafter arbeitet normalerweise nicht für seine Firma - deshalb gibt es Geschäftsführer. Gesellschafter haben mit ihren Aktien nur Vermögen. Daher werden Sie niemals eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, nur weil Sie ein Gesellschafter sind.
§
Kann ich in Deutschland leben und und als Geschäftsführer meiner Firma arbeiten?
Ja, das ist durchaus vorstellbar. Sie benötigen eine Erlaubnis nach §21 I AufenthG. Es gibt aber Ausnahmen! Typische Ausnahmen sind, dass Sie bereits eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis haben. Sie haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, wenn Ihr Titel "Erwerbstätigkeit gestattet" lautet.
§
Ich bin nur ein angestellter Geschäftsführer. Gilt das auch für mich, dass ich eine Arbeitserlaubnis benötige?
Für jeden Ausländer gilt, dass er eine Arbeitserlaubnis benötigt, wenn er hier leben und arbeiten will. Je nach Gehalt und anerkanntem Abschluss, können Sie eine Blue Card bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erhalten.
§