Fiktionsbescheinigung

Fiktionsbescheinigung

Was zum Teufel ist eine "Fiktionsbescheinigung"? Das ist das gruseligste Wort, das ich je in meinem Leben gehört habe. Wenn ich es deute, bekomme ich eine Bescheinigung über eine Fiktion. Aha. Habe ich jetzt meine Existenz verloren, weil ich jetzt zu einer Fiktion geworden bin?

Netter Witz, den Sie da reißen! Entspannen Sie sich, Sie sind sicher, legal und existieren immer noch. Aus irgendeinem Grund war die Einwanderungsbehörde nicht in der Lage, Ihren Antrag fertig zu stellen. Es könnte sein, dass man immer noch auf eine Antwort von einer anderen Behörde wartet, dass Sie immer noch Dokumente einreichen müssen, oder dass sie keine Zeit hatten, über Ihren Antrag zu entscheiden, oder was auch immer.
§

Ja. Großartig. Und was sind meine Rechte?

So wie sie vorher waren - nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie arbeiten durften, dann arbeiten Sie weiter. Wenn Sie gerade erst eingetroffen sind und keinen vorherigen Aufenthaltsstatus hatten, dann dürfen Sie nur hier sein / leben. Sie dürfen nicht arbeiten! Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis oder Blue Card hatten, die nach der Beantragung der Verlängerung gerade abgelaufen ist, können Sie weiter arbeiten.
§

Ach Mensch, bei all dieser Bürokratie werde ich wohl nicht Reisen können, oder?

Ja und nein! Sie dürfen mit einer Fiktionsbescheinigung auf der Grundlage von §81 IV AufenthG reisen! Wenn Sie reisen, sollten Sie auf jeden Fall wieder einreisen, bevor diese vorläufige Aufenthaltserlaubnis abläuft - wenn Sie nicht Ihren Status gefährden wollen.
§§§

Wie oft werde ich eine solche Verlängerung erhalten?

So viele wie nötig, aber so wenige wie möglich. Sie haben das Recht, jederzeit einen klaren Status zu haben.
§

Was soll ich tun, wenn meine Verlängerung abläuft?

Beantragen Sie sich am besten vorzeitig eine weitere Verlängerung. In kleineren Gemeinden, in denen Sie Ihren Beamten "kennen", rufen Sie ihn an und fragen Sie ihn. In Städten funktioniert dieser Ansatz möglicherweise nicht.
§

Tagged under: Visum, Ausländerrecht,