Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langfristige Behandlung als Deutscher

Kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch "Ersitzung" erworben werden, wenn deutsche Behörden bei Ihnen seit mindestens zwölf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben und dies von ihnen zu vertreten ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte diesen Fall am 30. März 2021 (zum BVerwG 1 C 28.20).

Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft durch Ersitzung

Der erste Kläger, geboren in Brasilien im 1982, und seine, 2011 dort geborene Tochter, sind Nachkommen eines "preußischen Untertanen", der 1853 nach Brasilien auswanderte. Sie wollen als deutsche Staatsangehörige gelten, weil sie von einem "preußischen Subjekt abstammen.

Der Vater des Klägers, der bisher ausschließlich brasilianischer Staatsbürger war, hatte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben. Dieses Detail steht außer Frage.

Im April 2003 hatte das Bundesverwaltungsamt ihm einen Staatsbürgerschaftsnachweis mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt. Im August 2014 hatte das Generalkonsulat von São Paulo ihm einen Reisepass ausgestellt, der ebenfalls zehn Jahre gültig war. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch den Vater des Klägers, der nicht als deutscher Staatsbürger behandelt wurde, wirkte auf den Zeitpunkt seiner Geburt im 1947 zurück. Gemäß §3 II 4 StAG, also kraft Gesetzes, erhielten die beiden Kläger die deutsche Staatsangehörigkeit, weil ihr Vorfahre sie hatte. Der Vater des Klägers hatte die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben, dass ihn die deutschen Behörden seit April 2003 fälschlicherweise als deutschen Staatsbürger behandelt haben.

Das Bundesverwaltungsgericht gab der Revision statt und bestätigte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Der Vater des Klägers erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch "Ersitzung" rückwirkend auf den Zeitpunkt seiner Geburt. Die Tatsache, dass die Staatsangehörigkeitsbescheinigung im April 2013 ihre Gültigkeit verloren hat und dass dass ihm erst im August 2014 ein Reisepass ausgestellt wurde, hindert ihn nicht daran "für 12 Jahre" als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden zu sein.

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