Anmeldung beim Gewerbeamt in Deutschland

Viele Wettbewerber "übersehen" gerne dieses scheinbar unwichtige Detail, weil es nicht direkt mit der Unternehmensgründung zusammenhängt. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Unternehmen, die einen gewerblichen Beruf ausüben, oder eine Kapitalgesellschaft mit einer festen Betriebsstätte, sich beim Gewerbeamt anmelden müssen. Wir sprechen nur von einer Registrierung - nicht mehr und nicht weniger. Die Behörden wollen diese Registrierung typischerweise aus statistischen Gründen.Strafgebühr wegen fehlender Gewerbeanmeldung möglich

Allerdings sind manche Gewerbe erlaubnispflichtig. Wenn Sie wissen wollen, ob ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist, klicken Sie einfach auf diesen Satz. Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.

Wir berücksichtigen dies und kümmern uns um Ihre Registrierung indem, wir

 

  • das Anmeldeformular für Sie ausfüllen,
  • die Amtsgebühren für Sie bezahlen,
  • alle Folgefragen der Behörde beantworten,
  • Ihnen die offiziellen Anmeldung für Ihre Unterlagen zusenden.

Standard-Registrierung

Für diese Dienstleistung sind die Amtsgebühren für die Standard- und Eilanmeldung in unserem Honorar enthalten. Dieses Standardverfahren bedeutet, dass unsere Dienstleistung in einem schriftlichen Verfahren erbracht wird. Es wird einige Wochen dauern, bis Sie die Anmeldebestätigung erhalten. Eine fehlende Registrierung hindert Sie nicht, Ihren Geschäften nachzugehen – während sie bearbeitet wird.

Budget Anmeldung

Manche Personen haben Probleme mit dem Amtsdeutsch, Formularen, Formalitäten oder was auch immer. Mit diesem Angebot richten wir uns insbesondere an Existenzgründer, auch auf Neudeutsch "Start-up" genannt, die gerne gleich alles richtig machen wollen, aber nur ein begrenztes Budget haben. Die angebotene Dienstleistung umfasst, das korrekte Ausfüllen des Anmeldeformulars und die Übersendung per E-Mail an Sie.