Ein Unternehmen starten

Auf dieser Seite geht es um die ersten und allgemeinsten Dinge, die zu beachten sind, wenn man überlegt, ein Unternehmen zu eröffnen und sich nach einer abhängigen Beschäftigung selbständig zu machen. Wir werden den Unterschied zwischen "Gewerbetreibenden" und "Freiberuflern vorstellen. Die Nichtbeachtung dieses Unterschieds kann teuer werden.

Ich möchte in Deutschland ein Unternehmen gründen und dabei auch hier leben. Wie kann man das erreichen?

Seit 2005 gibt es in Deutschland ausdrückliche Regelungen für die Arbeitsmigration von Selbstständigen nach Deutschland. Das große "Wow" daran ist, dass es jetzt Regeln gibt und nicht nur Ermessensspielraum. Im Jahr 2012 wurden die Anforderungen weiter gesenkt. Darauf soll hier nicht weiter eingegangen werden, da dieses Thema Ihnen bereits vorgestellt wurde.: Wirtschaftsimmigration

Wie ist es, ein Unternehmen zu führen? Ich war bisher nur angestellt und wurde erst kürzlich entlassen.

Lassen Sie mich erst einmal tief durchatmen. Die Deutschen haben ein schönes Sprichwort, um Ihre Frage zu beantworten. Sie ist vom Wort "selbständig" selbst abgeleitet. Dieses Wort bedeutet unabhängig, selbständig und selbst und ständig. Die Deutschen sagen gerne: "Selbständig sein heißt sich selbst und ständig treten." oder Selbstständigkeit bedeutet, sich ständig selbst zu treten und das dauerhaft. Es gibt nämlich niemanden mehr, der das tut, weil man keinen Chef mehr hat, der einem sagt, dass man dies oder jenes tun soll.
§§

Was brauche ich um eine Unternehmen zu gründen?

Sie brauchen nur drei Dinge: Geld, mehr Geld, und noch mehr Geld. Sie wissen ja: "Geld regiert die Welt...". Okay, jetzt mal ehrlich: eine Idee, Geld und Ausdauer gepaart mit Tatendrang. Ausgehend von der konzeptionellen Perspektive gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben eine Idee oder Sie kaufen eine Idee. Letzteres nennt man Franchise. Von der finanziellen Seite her gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man hat ein Vermögen oder man kauft ein Vermögen - was gemeinhin als Kredit bezeichnet wird. Ein eigenes Vermögen zu haben, ist der einfachste Weg... Es ist nicht leicht, einen Bankkredit zu bekommen!
§

Ich möchte ein Unternehmen gründen. Benötige ich neben der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis noch andere - ausländerrechtliche - Genehmigungen?

Nein. Ob Sie eine besondere Genehmigung benötigen, hängt ausschließlich von dem Unternehmen ab, das Sie gründen wollen. Als Ausländer stoßen Sie auf keine besonderen Beschränkungen, wenn Sie als Ausländer ein Unternehmen gründen. Bestimmte Berufe erfordern besondere Genehmigungen für das Unternehmen, um diese Dienstleistungen zu erbringen, aber das gilt auch für Deutsche. Lesen Sie weiter. Mit anderen Worten: Das deutsche Grundgesetz verbietet gesetzliche Regelungen, die besagen: "Inder dürfen keine Restaurants eröffnen." Die Einwanderungsbehörde wird jedoch in der Regel einen Antrag auf Selbstständigkeit als Inhaber eines indischen Restaurants nicht akzeptieren. Sie können das Geschäft trotzdem haben, müssen es aber von Ihrem Heimatland aus führen. Normalerweise würde ein Antragsteller nur ein Visum für einen Besuch in Deutschland erhalten.
§

Wer ist ein Freiberufler/Freelancer?

In Deutschland muss man sich vor Augen halten, dass jeder Unternehmer ein Gewerbe betreibt. Darüber hinaus unterscheidet das deutsche Recht zwischen "normalen Unternehmen", sogenannten "Gewerben", und "freien Berufen". Die allgemeine Unterscheidung zwischen einem normalen Unternehmen und einem freien Dienstleister kann in etwa mit dem Unterschied zwischen einem "Arbeiter" und einem "Angestellten" Job verglichen werden. Das Gesetz beschreibt in §18 I 2 EStG freiberufliche Dienstleistungen als solche:

Freiberuflich sind die selbständigen Tätigkeiten von:

  • wissenschaftliche, künstlerische, literarische, lehrende oder erzieherische Tätigkeit, Ingenieure,
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Geometer, vereidigte Buchprüfer,
  • Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer,
  • Physiotherapeuten, Journalisten,
  • Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Piloten,
  • und "ähnliche Berufe".

§

 

Einige Hinweise zur Formulierung: "Ich erbringe professionelle Dienstleistungen" heißt übersetzt "Ich bin ein Freiberufler/in oder "Ich übe einen freien Beruf aus." Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie sie verwechseln oder die falsche Version verwenden. Dieser Hinweis ist rein deutsches Juristendeutsch! Wenn Sie mit dem Finanzamt und/oder dem Gewerbeamt kommunizieren, verwenden Sie am besten die richtige Formulierung, um Verwechslungen zu vermeiden..

Für Gewerbetreibende gilt "Ich bin ein/e Gewerbetreibende(r). oder "Ich übe ein Gewerbe aus."

Seien Sie sich bewusst, dass nicht jeder so streng bestimmt. Der Hauptgrund für den Unterschied liegt in der Besteuerung.

Muss ich, um als selbständiger Fachmann zu gelten, die gesamte Arbeit selbst erledigen? Darf ich kein Personal einstellen?

Die Beschäftigung von fachlich geschultem Personal steht der Qualifikation einer selbständigen Tätigkeit nicht entgegen, solange sie mit Fachwissen und in eigener Verantwortung ausgeübt wird. Mit anderen Worten: Ein Künstler kann eine Sekretärin einstellen, die sich um seine Fanpost kümmert. Dieser Künstler wird jedoch in Schwierigkeiten geraten, wenn seine Sekretärin zu kreativ wird…
§

Muss noch anderes beachtet werden?

Sie müssen sich auch bewusst sein, dass es "gekammerte" und "nicht gekammerte" Berufe gibt. Zu den "gekammerten" Berufen gehören z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten und Apotheker. Nicht verkammerte Berufe sind z. B. Übersetzer, Künstler (Sänger, Maler, Zeichner usw.) und Journalisten. Die Kammer ist eine Verwaltungsstelle, die über die Zulassung zur Berufsausübung entscheidet. Praktisch gesehen gibt es nur zwei rechtliche Unterschiede zwischen einem Unternehmen und einem Freiberufler:

  • erstens im Steuerrecht,
    und
  • zweitens im formalen Wirtschaftsrecht (besser Anmeldung des Unternehmens).

Die richtige Wahl zwischen den beiden zu treffen wird in der Zukunft viel Geld sparen.
§§§

Wie werden Freiberufler im Steuerrecht behandelt?

Im Allgemeinen gelten für Freiberufler wie für andere Unternehmen die normalen Regeln. Nur wenn Sie als Selbstständige/r freiberufliche Dienstleistungen erbringen, unterliegen Sie nicht der Gewerbesteuer. Dies ist die typische Ausnahme von dieser Regel.
§§

Ich habe erfahren, dass ich meinen Beruf anmelden muss. Wo soll ich das tun?

Als Freiberufler müssen Sie sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Jedes andere Unternehmen muss sein Gewerbe anmelden! Seien Sie sich bewusst, dass das Gewerbeamt die Anmeldung eines Gewerbetreibenden nicht ablehnen darf, weil dies der Gemeinde mehr Einnahmen verspricht... Wenn Sie sich fälschlicherweise angemeldet haben, wenden Sie sich an Ihren Anwalt, der Ihnen bei der Abmeldung als Gewerbetreibender hilft.
§§§

 

Übersicht der Unterscheide von Freiberuflern und Gewerbetreibenden

 

 

Freiberufler

Gewerbe

Zwangsmitgliedschaft in der IHK

+

Anmeldung beim Gewerbeamt

+

Genehmigung von zuständiger Behörde

- / +1

- / +1

Gewerbesteuerpflichtig

+

Einkommenssteuerpflichtig

+

+

Umsatzsteuerpflichtig

- / +2

- / +2

1: Die Angelegenheit hängt vom konkreten Geschäft ab und es sind keine allgemeinen Informationen möglich, klicken Sie hier für weitere Informationen über Betriebserlaubnis für bestimmte Gewerbe

2: beides kann zutreffen, aber die Entscheidung erfordert professionelle Beratung

 

100 Aufgaben

Derselbe bewährte Prozess zur Gründung von Unternehmen, der schon Zalando und Delivery Hero auf den Weg gebracht hat, führt Sie durch die drei Phasen des Aufbaus eines erfolgreichen Startups (Setup, Launch, Skalierung). Er umfasst alle Funktionen der Wertschöpfungskette, einschließlich Ideation, Fundraising, Entwicklung Ihres MVP, schnelle Skalierung und mehr.

Sie wollen Ihren Businessplan schreiben? Verlaufen Sie sich nicht im Versuch! Holen Sie sich Ihre Vorlagen und weitere Hilfe am besten beim

Go 100 tasks to build your venture

Unternehmen gründen

INFORMATIONEN ÜBER DIE GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS FINDEN SIE HIER

Wir benutzen Cookies
Diese Website verwendet Cookies für Authentifikation, Kontaktformulare und viele andere Funktionen. Ohne Cookies wird die Website nicht vollständig funktionieren! Die Cookies werden auf Ihrem Gerät gespeichert. Erteilen Sie hierfür Ihre Zustimmung?