Erstberatung
Die Erstberatung hilft Ihnen, um spezifische Fragen bzgl. Ihrer Einwanderung oder Gründung zu beantwortet. Sie erhalten eine personalisierte Beratung, die Ihnen die aktuell beste Strategie aufzeigt für die Einwanderung oder Gründung unter Berücksichtigung der steuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Sind Ihre Fragen von mehr allgemeiner Natur, dann ziehen Sie bitte folgende Angebote in Erwägung:
- für Einwanderungsfragen:
- den Beschäftigungstest, um Ihre Einwanderungschancen als Arbeitnehmer seriös zu testen, oder um eine Chancenkarte zu beantragen
bzw. - Wirtschaftstest, um zu testen in wie weit Sie eine Chance für unternehmerische Zwecke haben,
- den Beschäftigungstest, um Ihre Einwanderungschancen als Arbeitnehmer seriös zu testen, oder um eine Chancenkarte zu beantragen
- Live Support für Ihre Gründung, um Fragen rund um die Eröffnung eines Unternehmens beantwortet zu bekommen.
Warum diese Unterscheidungen? Wir möchten, dass Sie das Meiste aus der Beratung bekommen und nicht bloß einen netten Plausch mit dem Anwalt erhalten. The spezifischen Angebote helfen Ihnen regelmäßig mehr als "nur eine Beratung". Allerdings, Sie entscheiden, was Ihnen am meisten zusagt.
Ablauf der Erstberatung
Vereinbaren Sie entweder ein Treffen in unserem Büro oder ein Gespräch (Telefon, Zoom, Teams) und besprechen alles, was Sie auf dem Herzen haben. Rechtsanwalt Alexander von Engelhardt werden alle Ihre Fragen beantworten. Gleichzeitig wird sich sein digitaler Schreiberling einwählen, um das Gespräch aufzuzeichnen und eine automatisierte Zusammenfassung Ihnen zu liefern. Darüber hinaus ist es unser Bestreben, Ihnen wichtige Zusammenhänge zu verdeutlichen, um Folgefragen vorwegzunehmen. Die Erstberatung für ein ca. einstündiges Gespräch kostet 275 €. Wenn Sie eine kürzere Beratung wünschen; wir bieten auch kürzere Optionen an.
Für einen Aufpreis von 60 € erhalten Sie kurz nach der Beratung eine persönlich verfasste Zusammenfassung per E-Mail. Das heißt, die Zusammenfassung beginnt mit einem KI-Transkript und nach dem Löschen aller "Hab verstanden!" erhalten Sie einen Text mit für Sie persönlich aufgeschriebenen mit dem dazu passenden Aktionsplan. Wenn Sie sich später entscheiden, die schriftliche Zusammenfassung hinzuzubuchen, können Sie dies problemlos tun. Teilen Sie uns dies einfach zu Beginn der Beratung mit – die zusätzlichen 60 € werden Ihnen dann mit der Zusammenfassung in Rechnung gestellt.
KI-Notizen und schriftliche Zusammenfassung
Unser KI-Notizführer nimmt an dem Gespräch teil, um eine Zusammenfassung und einen Aktionsplan für Sie persönlich zu verfassen. Gegen einen Aufpreis von 60 € können Sie kurz nach der Beratung eine persönlich überarbeite Zusammenfassung als Brief erhalten. Das bedeutet, dass die Zusammenfassung mit dem KI-Transkript beginnt und Sie nach dem Löschen aller "Okays" einen reinen Text mit den für Sie persönlich notierten und noch weitergehende Aktionspunkten erhalten. Wenn Sie sich entscheiden, die persönliche Zusammenfassung später hinzuzufügen, können Sie dies problemlos tun. Teilen Sie uns dies einfach zu Beginn der Beratung mit; die zusätzlichen 60 € werden Ihnen dann bei Erhalt der Zusammenfassung in Rechnung gestellt.
Buchen Sie Ihre Erstberatung
Bitte buchen Sie Ihren gewünschten Termin gleich hier und jetzt:
Termin Erstberatung,
1 Stunde 280 €
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Wichtiger Hinweis zu zusätzlichen Dokumenten
Sie möchten ein oder zwei Dokumente zur Erläuterung schicken? Bitte senden Sie uns diese bitte erst 5 Minuten vor dem Termin zu! In den meisten E-Mail-Programmen können Sie das Versenden der E-Mail planen (z. B. Google Mail, “Senden planen”). Wir bekommen eine Menge E-Mails, deswegen wird eine zu früh gesendete E-Mail untergehen. Bitte denken Sie daran, dass es Ihre verlorene bezahlte Zeit ist, wenn wir danach suchen müssen (was sich leicht vermeiden lässt).
Folgefragen
Folgefragen stellen Sie am besten über unsere Service-Hotline (wenn Sie aus Deutschland anrufen). Dieser Dienst ist im Ausland leider nicht verfügbar.
Anrechnung für die rechtliche Vertretung für Ihren Fall
Falls Sie uns im Anschluss an die Erstberatung beauftragen, werden die Kosten für die Erstberatung als Vorschuss für die Vertretung angerechnet.