Dienstleistungen für Einbürgerungswillige zur Einleitung eines Untätigkeitsverfahrens
Hängen Sie fest, weil die Bearbeitung Ihres Antrags schleppend vorangeht oder endlose bürokratische Hürden im Weg stehen? Wir sind darauf spezialisiert, Verfahren wegen Untätigkeit einzuleiten, wenn die Behörden Ihren Einbürgerungsantrag nicht bearbeiten. Wir werden rechtliche Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und die Behörde den Fall vorantreibt. Lassen Sie sich nicht durch Verzögerungen aufhalten – holen Sie sich professionelle Unterstützung, um das behördliche Schweigen zu durchbrechen und zeitnahe Entscheidungen durchzusetzen.
Interkulturelle Anmerkung
Wir sind uns bewusst, dass manche Kulturen es vorziehen, Gerichtsverfahren oder Auseinandersetzungen zu vermeiden und stattdessen durch Kompromisse Harmonie zu suchen. In Deutschland funktioniert das mit den Behörden jedoch nicht, wenn diese einen Antrag abgelehnt haben! Es gibt keine Möglichkeit mehr, irgendetwas zu diskutieren, denn der Fall ist abgeschlossen – „GAME OVER“.
Vielleicht befürchten Sie negative Konsequenzen aus einer Beschwerde? Keine Sorge! Die Deutschen nehmen das sehr sportlich. Man darf Ihren Antrag nicht absichtlich ungünstig behandeln, nur weil Sie es „gewagt“ haben, sich zu beschweren oder Widerspruch einzulegen. In Deutschland ist es ein Recht, ein Rechtsmittel einzulegen, um eine zweite Meinung bei einer höheren Behörde einzuholen. Wenn die Behörde den Fall verliert, wird sie Ihren Antrag weiterbearbeiten – als wäre nichts geschehen. Okay, der zuständige Sachbearbeiter wird gewechselt. Wenn Sie den Fall verlieren, wird klarer, was an Ihrem Antrag falsch war und wie Sie das beim nächsten Antrag beheben können.
Wir möchten den Service und die Kosten für die Untätigkeitsklage bei Einbürgerungsanträgen aus Deutschland darstellen. Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, Geld- und Zeitverschwendung zu vermeiden und sind hier, um Ihnen in zwei Schritten zu helfen.
1. Schritt - Prüfung des Sachverhalts Ihres Falles
2. Schritt - Alternative 1: Unvollständige Bewerbung
2. Schritt - Alternative 2: Vollständige Bewerbung
Kostenübersicht
Wie Sie uns beauftragen
1. Schritt - Prüfung des Sachverhalts Ihres Falles
Sie stellen uns alle von Ihnen eingereichten Unterlagen zur Verfügung. Sollte etwas fehlen, teilen wir Ihnen dies mit. Der erste Schritt ist damit abgeschlossen. Sollten Sie jedoch noch Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, besprechen wir diese gerne mit Ihnen.
2. Schritt - Alternative 1: Unvollständige Beantragung
Wir haben festgestellt, dass Ihr Antrag unvollständig ist. In diesem Fall holen wir alle fehlenden Unterlagen ein oder korrigieren andere Fehler und reichen den Antrag dann bei der Einbürgerungsbehörde ein. Wenn nach weiteren drei Monaten immer noch keine Aktivität zu verzeichnen ist, reichen wir die Klage bei Gericht ein. Reichen wir die gleich die Klage ein, dann laufen Sie Gefahr auf Kosten sitzen zu bleiben.
2. Schritt - Alternative 2: Vollständige Antragstellung
Nachdem wir festgestellt haben, dass alles vollständig ist, können wir die Klage bei Gericht einreichen. Für die Kostentragung gilt bei der Untätigkeitsklage die Besonderheit des §161 III VwGO. Danach hat die Behörde die Kosten immer dann zu tragen, wenn der Kläger vor Klageerhebung mit einer Entscheidung rechnen konnte. Dies gilt unabhängig davon, wie die Entscheidung letztlich ausfällt. Erlässt die Behörde beispielsweise nach Erhebung einer Untätigkeitsklage einen ablehnenden Bescheid, hat Sie die Möglichkeit, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Die Behörde müsste dann die gesamten Kosten (d.h. Gerichtskosten und unsere Gebühren) tragen.
Nur wenn der Rechtsstreit dann fortgesetzt wird, besteht das "normale Kostenrisiko", da die Untätigkeit der Behörde dann beendet ist. Das "normale Kostenrisiko" bedeutet, dass der Verlierer alles bezahlen muss.
Nur wenn das Verfahren fortgesetzt wird, besteht ein "normales Kostenrisiko".
Kostenübersicht
Gerichtskosten sind pauschal und verbindlich. Sie sind nicht verhandelbar! Die Gebühren der Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die dort festgelegten Gebühren für die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht sind das gesetzliche Minimum.
Lassen Sie uns kurz erklären, wofür die "Prozessgebühr" und die "Verhandlungsgebühr" bestimmt sind. Die Prozessgebühr wird für die Einreichung der Beschwerde und die Verteidigung Ihrer Rechte erhoben, solange es sich um ein Verfahren außerhalb einer mündlichen Verhandlung handelt. Die Verhandlungsgebühr wird, wie der Name schon sagt, für die Verhandlung vor Gericht erhoben. Diese Gebühr ändert sich nicht, wenn das Gericht alle Beteiligten zu mehreren Terminen lädt.
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Faktor |
€ |
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Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG |
1.4 |
798,20 |
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Prozessgebühr Nr. 3104 VV RVG: |
1.2 |
736,40 |
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Portopauschale 7001 und 7002 VV RVG: |
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20,00 |
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Mehrwertsteuer |
19% |
295,45 |
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Mein Honorar für Ihre Vertretung |
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1.850,45 |
Der oben genannte Zeitplan gilt für jeden Antragsteller. Eine dreiköpfige Familie, die einen Einbürgerungsantrag stellt, muss also das Dreifache der oben genannten Gebühren bezahlen. Wir werden zunächst nur die Verfahrensgebühr, die Postpauschale und die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Sollte eine mündliche Verhandlung stattfinden, werden wir diese Dienstleistung in Rechnung stellen, sobald sie relevant wird.
Wie Sie uns beauftragen?
Klicken Sie einfach auf den ersten Button für die Erstberatung, wenn Sie alles vorab mit uns besprechen möchten. Ansonsten freuen wir uns auf Ihren Auftrag. Beauftragen Sie uns, indem Sie mit uns Kontakt aufnehmen.