Dienstleistungen für die Beantragung einer Blue Card aus dem Ausland

Nur Uniabsolventen bekommen eine Blaue Karte

Ein Aufenthaltstitel für eine Blaue Karte EU ist praktisch wie ein "normaler" Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken. Der Hauptunterschied ist, dass die Anforderungen höher sind und Sie mehr Rechte und Privilegien erhalten. Die Voraussetzungen für die große und kleine Blaue Karte EU für Deutschland haben wir auf einer früheren Seite beschrieben.

Unsere Leistungen zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für eine Blaue Karte EU für Deutschland umfassen in der Regel folgende Aufgaben. Diese Unterstützung deckt alles für Sie ab! Wir werden

  1. Ihnen allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren (Antragsverfahren selbst, Dauer, Gebühren, Öffnungszeiten usw.) geben;
  2. eine Checkliste für alle einzureichenden Unterlagen erstellen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig ist. Die Entscheider sind sehr verärgert, wenn etwas Offensichtliches fehlt, aber manchmal wollen sie noch mehr Informationen;
  3. überprüfen, ob das Gehalt ausreicht, um deutschen Standards zu entsprechen, also ob ein Deutscher in einer vergleichbaren Position dasselbe erhalten würde;
  4. den obligatorischen Antrag (zu Ihrer Erleichterung vorausgefüllt) vorbereiten. Deutsche Behörden hassen Schlamperei und die Chancen sinken, wenn im Antragsformular offensichtlich wichtige Angaben fehlen;
  5. Ihnen mitteilen, bei welcher Behörde die relevanten Unterlagen einzureichen sind, um sicherzustellen, dass jede Behörde genau die Unterlagen erhält, die sie sehen will, und nicht irgendetwas anderes;
  6. Zusammenstellung ergänzender Dokumente. Deutsche Behörden wollen Ihre Geschichte bewiesen haben, wir sorgen dafür, dass Sie korrekte und relevante Daten vorlegen;
  7. die Behörden zur Entscheidung anhalten, um die Bearbeitung zu beschleunigen;
  8. sicherstellen, dass die Behörden in Deutschland alle Informationen erhalten - manchmal gehen Informationen über große Entfernungen verloren;
  9. den Behörden alle Folgefragen beantworten, um sicherzustellen, dass sie nur die relevanten und korrekten Informationen erhalten;
  10. gegebenenfalls die Einleitung und Bearbeitung des neuen "beschleunigten Fachkräftverfahrens" bei den Einwanderungsbehörden.
    N.B. Hierfür ist eine spezielle Vollmacht Ihres Arbeitgebers erforderlich. Dies wird die einzige Verpflichtung Ihres Arbeitgebers sein, denn wir kümmern uns um den Rest. Ihr Arbeitgeber hat dann seinen Mitarbeiter zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Sie wollen Beschleunigung! Sie bekommen Beschleunigung - lassen Sie uns unsere Hausaufgaben machen, um Ihre Anspruchsberechtigung zu ermitteln;
  11. bezahlen der Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren, damit es für Sie noch schneller geht;
  12. einmalige Begleitung zur Einwanderungsbehörde – wenn Sie in Berlin wohnen. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, dann s.u.
  13. eine kurze Darstellung eines neuen Rechtsstatus bereitstellen bei jedem relevanten Schritt im Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung;

Zeitrahmen

Bei einer "normalen Bearbeitung" dauert es etwa 4 bis 6 Monate, bis Sie Ihr Einreisevisum erhalten. Wenn Sie für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Frage kommen, können Sie mit meiner Unterstützung bereits nach ca. zwei Monaten einreisen. In diesem Fall gewährleisten unsere Dienstleistungen ein "sehr beschleunigtes Verfahren". Wir verschaffen den Behörden einen Vorsprung, ohne dass sie erst nach den Grundlagen oder Unterlagen fragen müssen. Sie erhalten alles, was sie brauchen, wenn wir die Unterlagen einreichen.

Unser Honorar

Wir hätten ein Honorar von 1300 €, um Ihre erfolgreiche Einwanderung nach Deutschland vorzubereiten. Für Personen, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, wird dieser Betrag in drei Raten gezahlt: 

  1. bei der Beauftragung,
  2. bei Erteilung des Einreisevisums,
  3. bei Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung.

Brauchen Sie kein Visum zur Einreise? BITTE MELDEN SIE SICH NICHT BEIM EINWOHNERMELDEAMT AN, wenn Sie schon hier sind. Warum eigentlich? Das beschleunigte Fachkräfteverfahren funktioniert nur, wenn Sie noch im Ausland sind!

Hinweis: Mein Honorar können Sie bei Ihrer ersten Steuererklärung in Deutschland als "Werbungskosten" geltend machen. Das heißt, sie sind steuerlich absetzbar. Sie bekommen das Geld von der Steuer wieder.

Wie beauftragen Sie uns?

Ganz einfach:

  1. Füllen Sie das nachfolgende Auftragsformular aus.
  2. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch. Wenn Ihr Lebenslauf nicht auf Englisch oder Deutsch ist, legen Sie bitte eine deutsche Übersetzung bei.
  3. Laden Sie Zeugnisse über Ihre akademische Ausbildung und alles andere hoch, was Sie für wichtig halten.
  4. Sie können direkt nach dem Ausfüllen des Formulars bezahlen.
  5. Das war's!

Klicken Sie einfach auf den ersten Button für die Erstberatung, wenn Sie alles mit mir vorweg besprechen möchten. Ansonsten freuen wir uns auf Ihren Auftrag.

 

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