Digital eine Firma gründen

Aufgrund der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DIRUG) sind die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) sowie Handelsregisteranmeldungen seit dem 1.August 2022 auch im notariellen Onlineverfahren also digital möglich. Glauben Sie, fit für die digitale Gründung zu sein?

Digitale Firmengründung ist nun möglich!

Dieser Ansatz gilt für Bargründungen, bei der das Stammkapital in Euro auf das Geschäftskonto überwiesen wird. Für den Fall, dass Sacheinlagen in die GmbH eingebracht werden sollen, können Gründer vorerst nur vor Ort beim Notar gründen. Sind Sie nicht in Deutschland, ist eine Vertretung durch uns sinnvoll und möglich.

Persönliche Voraussetzungen

Folgende persönliche Voraussetzungen sind notwendig:

  • Registrierung über das Portal der Bundesnotarkammer für den Austausch der Dokumente zwischen Gründer und Notar,
  • Ausreichende Identifikation:
    1. deutscher elektronischer Personalausweis, eine deutsche elD-Karte für EU/EWR-Ausländer
      oder
    2. ein elektronischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige
      jeweils inklusive der jeweiligen PIN,
  • Die Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein.
  • Der Notar muss das Lichtbildes auslesen können.
  • Die Unterschriften werden durch qualifizierte elektronische Signaturen ersetzt Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelte Form eines Zertifikats, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Sie gehen wie folgt vor:
    1. Wählen Sie einen geeigneten Zertifizierungsdienst aus z.B. d-Trust. Link für weitergehende Hintergrundinformationen: https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/digital-unterschreiben-rechtssicher-komfortabel-und-mobil
    2. Registrieren Sie sich dort.
    3. Organisieren Sie die erforderliche Hard- und Software.
    4. Dann können Sie eine digitale Unterschrift auf Ihrem Dokument einfügen.

Technische Voraussetzungen

Diese technischen Voraussetzungen sind für das Onlineverfahren notwendig:

  • eine stabile Internetverbindung,
  • Laptop oder Tablets mit Kamera und Mikrofon,
  • Smartphones, die mit einer App den Ausweis auslesen können. Z.B. AusweisApp2 Link zum Download: https://www.ausweisapp.bund.de/download,

Gemischte Beurkundungen

Neben der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags können im Rahmen der Gründung auch gefassten Beschlüsse wie zum Beispiel die Geschäftsführerbestellung erfolgen. Gemischte Beurkundungen, also Gesellschafter vor Ort beim Notar sowie über das Videokommunikationssystem digital zugeschaltet sind ebenso zulässig.

Der komplette Gründungsvorgang kann also online erledigt werden.

Wahl des Notars

Der Notar ist allerdings bei digitalen Gründungen nicht frei wählbar. Die Zuständigkeit des Notars ergibt sich aus dem Sitz der Gesellschaft oder dem Wohnort eines Gesellschafters oder Geschäftsführers. In bestimmten Fällen kann der Notar kann das Online-Verfahren ablehnen. Diese wären z.B.:

  • keine Gewissheit über die Identität eines Beteiligten,
  • Zweifel an dessen Rechts- und Geschäftsfähigkeit,
  • Sachgründungen.

Digitale Handelsregisteranmeldungen

Neben Gründungen sind seit dem 1. August 2022 auch Handelsregisteranmeldungen von Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften durch Online-Beglaubigung des Notars möglich.

Nutzer können die im Handelsregister hinterlegten Firmendaten ohne Gebühren abrufen. Dafür wird allerdings den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen eine Bereitstellungsgebühr auferlegt, die diese zusätzlich zu den Gebühren für die Eintragungen im Register tragen müssen.

Zweigniederlassungen von Europäischen Gesellschaften

Seit dem 1. August sind auch Handelsregisteranmeldungen von Zweigniederlassungen von GmbHs, UGs, oder von europäischen Kapitalgesellschaften ebenfalls im Online-Verfahren möglich.

 


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