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Dienstleistungen zur Eröffnung einer Niederlassung eines (ausländischen) Unternehmens

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Gründung einer selbständigen oder unselbständigen Zweigstelle - ganz wie Sie es wünschen. Dürfen wir abklären, ob Sie eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Deutschland wünschen? Wir gehen davon aus, dass Sie unsere FAQ-Seite studiert haben.

Übersicht:

Eröffnung einer selbständigen Niederlassung eines (ausländischen) Unternehmens in Deutschland

Für eine selbständige Niederlassung, die eine eigene Geschäftstätigkeit in Deutschland ausübt, benötigen Sie:

  1. eine Adresse, um Post von den Behörden zu erhalten. Wenn Sie keine eigene Adresse haben, benötigen Sie ein virtuelles Büro. Wir schlagen den Abschluss eines virtuellen Büros von unserem Partner Beam vor,
  2. Anmeldung beim Handelsregister,
  3. Anmeldung beim Finanzamt,
  4. Anmeldung beim Gewerbeamt.
  5. Registrierung beim Transparenzregister, wenn erforderlich.

Unsere Aufgabe wird sein

  1. Erstellung des (ggf. zweisprachigen) Gesellschafterbeschlusses,
  2. Besuch des Notars in Deutschland in Ihrem Namen mit einer notariell beglaubigten Vollmacht,
  3. Anmeldung beim Handelsregister,
  4. Zahlung der Gebühren für das Handelsregister,
  5. Gebühren für Notar bezahlen,
  6. Anmeldung der Niederlassung Ihres Unternehmens beim Finanzamt,
  7. Anmeldung der Niederlassung Ihres Unternehmens beim Gewerbeamt und Zahlung der Gebühren,
  8. Beantragung einer Umsatzsteuer-ID,
  9. Ihnen einen Überblick über die deutsche Unternehmensbesteuerung zu verschaffen,
  10. Das Korrekturlesen Ihrer ersten Rechnung, damit Sie sich vor deutschen Kunden nicht blamieren und diese formal korrekt ist,

Unsere Gebühren für die Eröffnung einer Zweigniederlassung und die steuerliche Registrierung belaufen sich auf pauschal 1200 € (ohne MwSt.), einschließlich Notar- und Handelsregistergebühren. Hinzu kommen noch die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung, die wir gerne für Sie organisieren, wenn Sie keine bessere Unterstützung haben. Die Übersetzungskosten richten sich nach dem Umfang Ihres heimatlichen Gesellschaftsvertrags.

Eröffnung einer Zweigniederlassung einer (ausländischen) Gesellschaft in Deutschland

Wir melden Ihre unselbständige Niederlassung gerne für Sie an. Unsere Aufgaben werden sein

  • Erstellung des (ggf. zweisprachigen) Gesellschafterbeschlusses,
  • Registrierung beim Gewerbeamt,
  • Zahlung der Gebühren des Gewerbeamtes,

Unser Honorar hierfür beträgt pauschal 900 € (ohne MwSt.).

Dauer

Die Dauer dieses Auftrages variiert von Fall zu Fall. Wir werden Ihnen mitteilen, was zu erwarten ist, sobald wir mehr über Ihre individuellen Bedürfnisse erfahren.

Wie Sie uns beauftragen können

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail und teilen Sie uns Ihren Wunsch mit. Bitte geben Sie den Namen und die Adresse Ihres Unternehmens an und welche Art von Niederlassung Sie wünschen - abhängig oder selbständig.

 

Beauftragen Sie uns

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Alexander
von Engelhardt

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