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Registrierung Ihres Unternehmens beim Transparenzregister

Transparenzregister verhindert Geldwäsche

Das Transparenzregister war ursprünglich als Überlaufregister – Auffangregister konzipiert. Ziel ist es, Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu ergreifen. Hier soll der wirtschaftlich Berechtigte von Kapitalgesellschaften offengelegt werden. Das ist alles, worum es sich handelt.

Bisher war eine Eintragung nur dann notwendig, wenn der wirtschaftlich Berechtigte sich nicht aus anderen öffentlichen Registern ergab. Ab August 2021 müssen ausnahmslos alle Unternehmen ihren wirtschaftlich Berechtigten registrieren.

Wer muss Eintragungen in das Transparenzregister vornehmen?

Geschäftsführer von juristischen Personen des deutschen Privatrechts und eingetragenen deutschen Personengesellschaften (§ 20 I GwG), Treuhänder und Verwalter (§21 I und II GwG) sind verpflichtet, wirtschaftlich Berechtigte unverzüglich im Transparenzregister offenzulegen.

Bestehende GmbHs und UGs haben bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den wirtschaftlich Berechtigten zu aktualisieren. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist kann gegen die Geschäftsführung ein Bußgeld von bis zu 100,000 € verhängt werden. Die Geschäftsführung ist nach dem Geldwäschegesetz dafür verantwortlich, dass die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt. Bei Nichtbeachtung und schuldet daher der Gesellschaft Schadensersatz.

Preisliste für Dienste zur Gründung eines Unternehmens

Standard GmbHIndividual GmbHStandard UGIndividual UG
Grundpreis 500,00 €600,00 €400,00 €500,00 €
Muttergesellschaft aus der EU als Gründer – pro Gesellschaft150,00 €
Muttergesellschaft außerhalb EU als Gründer – pro Gesellschaft300,00 €
Aufpreis für mehr als insgesamt drei Beteiligte – pro Person40,00 €
Aufpreis je Prokuristen400,00 €
Aufpreis für die Anmeldung Ihrer GmbH beim Finanzamt350,00 €
Aufpreis für lohnsteuerliche Anmeldung350,00 €
Aufpreis für Beantragung der USt-Identifikationsnummer30,00 €
Aufpreis für Schnellgründung800,00 €
Aufpreis für eine Ferngründung1.270,00 €1.510,00 €690,00 €1.250,00 €
Aufpreis für Dolmetschen beim Notar150,00 €
Bestellung eines Prokuristen200,00 €
Aufpreis für die Anmeldung bei der IHK30,00 €
Beantragen einer EORI-Nummer (Eilbearbeitung)40,00 €
Aufpreis für die Beantragung einer EORI-Nummer30,00 €
Aufpreis für die Anmeldung beim Gewerbeamt (Vollservice)160,00 €
Aufpreis für die Anmeldung beim Gewerbeamt (Budget Service)50,00 €
Aufpreis für das Entwerfen eines Impressums30,00 €
Aufpreis für die Anmeldung bei der Handwerkskammer (Vollservice)900,00 €
Aufpreis für die Anmeldung bei der Handwerkskammer (Budget-Service)200,00 €

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Alexander
von Engelhardt

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