Was halten Sie davon, ein gläserner Bankkunde zu sein?

Ab April 2005 sind Sie komplett durchschaubar. Bundesfinanzminister Hans Eichel schließt zu diesem Zeitpunkt das Netz der Kontrolle darüber, was der Steuerzahler deklariert oder nicht.

Bankkonto von Bürgern nun von Behörden einsehbar

Seit Beginn dieses Monats darf praktisch jedes Finanzamt alle Ihre deutschen Bankkonten und Depots kennen, aber nicht durchleuchten. Wenn sie Zweifel daran haben, was Sie deklarieren, können Sie von Ihrer Bank die Jahressteuerbescheinigung verlangen. Die Bescheinigung erhalten Sie automatisch zu Beginn des Folgejahres. Sollten Sie diese Bescheinigung verlieren oder sich weigern, diese einzureichen, kann das Finanzamt die Vorlage von Ihrer Bank verlangen. Ab Juli 2005 können deutsche Behörden, wenn Sie Bankkonten in der EU haben, diese Informationen auch von den ausländischen Finanzbehörden einholen.

Wie funktioniert eine solche Prüfung? Nun, nicht wirklich jeder Beamte und schon gar nicht jeder Aushilfsmitarbeiter hat Zugriff auf diese sensiblen Daten. Aufgrund der massiven Kritik in der Presse haben die Behörden reagiert und angeordnet, dass die Finanzämter keinen direkten Zugriff haben werden. Sie werden sich an ein zentrales Landesfinanzamt wenden müssen, um Auskunft zu erhalten. Nehmen wir an, Sie haben Ihre Steuererklärung abgegeben, und der Beamte, der Ihre Akte bearbeitet, hat Grund, an Ihren Angaben zu zweifeln. Er wird Ihnen dann einen Brief schreiben und um eine Erklärung bitten, mit der Warnung, dass Ihre Konten offengelegt werden, wenn seine Fragen unbeantwortet bleiben. Wenn Ihre Antworten seine Bedenken zerstreuen, war es das. Wenn nicht, wird er nachforschen, um alle Ihre Konten zu finden. Per Software wird jede einzelne deutsche Bank gefragt, ob sie ein Konto für Sie führt. Sollte diese Prüfung nichts ergeben, wird das Finanzamt den Bedenken nicht weiter nachgehen.

Anschließend werden Sie in Ihrem Steuerbescheid darüber informiert, dass Ihre Konten abgefragt wurden. Dann können Sie gerichtlich prüfen lassen, ob diese Abfrage rechtens war und damit Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt hat, oder nicht. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie ein Konto nicht erwähnt haben. Der Finanzbeamte wird Ihnen erneut einen Brief schreiben und Sie auffordern, für jedes ermittelte Konto einen Jahreskontoauszug vorzulegen. Wenn Sie diese einreichen, wird davon ausgegangen, dass nichts zu versteuern war. Reichen Sie die Jahreskontoauszüge nicht ein, oder weigern Sie sich, diese einzureichen, dann wird die Untersuchung fortgesetzt, indem die Kontoauszüge direkt bei der Bank angefordert werden. Sollte sich herausstellen, dass Sie dem Finanzamt Einkünfte verheimlicht haben, dann suchen Sie sich besser einen guten Strafverteidiger!

Bankkonten sind nun für Finanzbehörden einsehbarDank für das Bild geht an johnnyb / pixelio.de

Andorra, Österreich, Belgien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, San Marino und die Schweiz weigern sich jedoch, solche Überwachungsberichte an Deutschland zu übermitteln. Deshalb erheben sie eine anonyme Quellensteuer auf Zinserträge. Die deutschen Behörden erfahren nicht, welche Steuerzahler Sparkonten im Ausland haben, aber diese Steuer ist ziemlich hoch. Der Steuersatz beginnt bei 15 % und soll 2011 einen Höchstsatz von 35 % erreichen. Dieses EG-Überwachungsverfahren gilt nur für Zinserträge und nicht für Dividenden oder Lebensversicherungen. Nur Konten, die im Juli noch bestehen, werden gemeldet.

 

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