Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft (Einbürgerung)

 

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für die Erlangung eines deutschen Passes, oder besser gesagt, der deutschen Staatsangehörigkeit.

Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung und den Erhalt des deutschen Passes?

Wie wird man in Deutschland eingebürgert?Sie müssen

  • seit acht Jahren rechtmäßig hier leben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bzw. seit sieben Jahren nach Absolvierung eines Integrationskurses,
  • sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, wie sie in der deutschen Verfassung festgelegt ist,
  • erklären, dass Sie keine verfassungsfeindliche Tätigkeit ausüben und ausgeübt haben,
  • Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld sichern können, es sei denn, Sie sind nicht verpflichtet, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, oder Sie sind jünger als 23 Jahre,
  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
  • keine schweren Vorstrafen haben,
  • den Verlust oder die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen - es sei denn, Sie sind davon befreit (z.B. wenn die zweite Staatsangehörigkeit EU ist).

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Wann beherrsche ich die deutsche Sprache ausreichend? Muss ich fast so gut sprechen wie ein Deutscher?

Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, um eingebürgert zu werden. Auch wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen, können Sie nicht eingebürgert werden, wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Sie können Ihre Kenntnisse nachweisen, indem Sie

  • das "Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (ZDaF)" oder ein gleichwertiges Zeugnis erworben haben,
  • vier Jahre lang erfolgreich eine deutsche Schule besucht haben,
  • einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben,
  • die 9. Klasse einer weiterführenden Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) bestanden hat,
  • erfolgreich an einer deutschen Universität oder Fachhochschule studiert oder eine deutsche Berufsausbildung absolviert haben oder
  • einen Deutschkurs für Mütter erfolgreich bestanden hat.

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Ich habe gerade die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, nachdem ich neun Jahre lang hier gelebt habe. Ich habe meine nicht-deutsche Frau vor zwei Jahren geheiratet und habe eine wunderbare Tochter aus einer früheren Beziehung. Was ist mit meiner Frau und meinem Kind? Müssen sie alle Bedingungen erfüllen?

Nein, Ihre Frau und Ihre Tochter können unter geringeren Voraussetzungen eingebürgert werden. Sie müssen aber immer noch alle normalen Voraussetzungen erfüllen, außer dass sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben. Kinder unter 16 Jahren sind vom Bekenntnis zur deutschen Verfassung und zur demokratischen Ordnung befreit.
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Meine nicht-deutsche Frau hat gerade einen hübschen kleinen Jungen zur Welt gebracht. Welche Staatsangehörigkeit wird mein Kind haben?
Ihr Kind wird zumindest die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, da es das Kind eines deutschen Elternteils ist (§ 4 I 1 StAG).
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