Wehrdienst im Heimatland als Doppelstaatsbürger

Gilt Wehrdienstpflicht für DoppelstaatlerAuch wenn es in Deutschland seit dem 1. März 2011 keine Wehrpflicht mehr gibt, können Probleme mit der Wehrpflicht in Ihrem anderen Heimatland immer noch ein Thema sein. Wir besprechen dies weiter unten.

 

Müssen Doppelstaatler in beiden Ländern ihren Militärdienst ableisten?

Im Allgemeinen muss jeder Staatsangehörige eines Landes nach dessen Gesetzen im Militär dienen. Dies hat normalerweise nichts mit dem Wohnsitz des Bürgers zu tun. Alle männlichen Deutschen, ob sie eine zweite Staatsangehörigkeit haben oder nicht, waren im Alter von 18 bis 45 Jahren wehrpflichtig. Ausländische Staatsbürger sind in der Regel in ihrem zweiten Heimatland wehrpflichtig. Einzelheiten und Bedingungen hängen von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab. Die deutschen Behörden können Sie in der Regel nicht vom Dienst in Ihrem zweiten Heimatland befreien lassen. Informieren Sie sich daher beim Militärattaché der Botschaft Ihres zweiten Heimatlandes. Planen Sie, Deutschland zu verlassen und Ihr zweites Land zu besuchen? Ihr deutsches Einberufungsamt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie als multinationaler Staatsangehöriger unter militärischer Kontrolle stehen und für die Wehrpflicht vorgesehen sind. Dies kann dazu führen, dass Sie nicht zum Dienst in Ihrem anderen Land zugelassen werden. Es könnte ratsam sein, die Bescheinigung einzuholen, bevor Sie Deutschland verlassen.

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Können die in Deutschland geleisteten Wehrdienste auf Dienste im anderen Heimatland angerechnet werden?

Internationale oder binationale Abkommen sind für einige multinationale Personen von Vorteil, wenn sie Bestimmungen zur Anrechnung der im einen Land geleisteten Militärdienste im anderen Land enthalten. Das wichtigste internationale Abkommen ist das Europäische Übereinkommen von Straßburg über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und der Wehrpflicht in Fällen von Mehrstaatigkeit (siehe folgende Tabelle). Die Länder, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, gewähren eine Anrechnung der im anderen Heimatland abgeleisteten Wehrdienstzeit auf ihren Dienst. Daher muss ein deutsch-norwegischer Staatsangehöriger nicht zweimal Militärdienst leisten, wenn er seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Seine Militärdienstzeit in Deutschland wird angerechnet.

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Europäisches Übereinkommen von Straßburg über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht in Fällen von Mehrstaatigkeit

In der folgenden Tabelle sind die Länder aufgeführt, die das Straßburger Übereinkommen einhalten.

Belgien

Dänemark

Frankreich

Irland

Italien

Luxemburg

Norwegen

Spanien

Schweden

Niederlande

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

Mein Gewissen riet mir, statt des Militärs einen Zivildienst zu leisten. Wird mir diese Zeit in meinem anderen Heimatland angerechnet?

Selten. Die meisten Länder, die die entsprechenden internationalen Abkommen unterzeichnet haben, werden Ihnen keinen Anrechnung gewähren. In der Tat gibt es nur sehr wenige solcher Abkommen. Die meisten Länder, die internationale Abkommen über den Zivildienst unterzeichnet haben, werden den Zivildienst nicht anrechnen. Wenn Sie also unter ein solches Abkommen fallen, können Sie Ihren Zivildienst hier in Deutschland ableisten, müssen aber auch in Ihrem anderen Heimatland Militärdienst leisten.

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