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In Deutschland beschäftigte Personen müssen Beiträge zu vier wesentlichen Sozialversicherungssystemen leisten. Die Beiträge werden in der Regel zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Dies gilt auch für Auszubildende und Angehörige der Streitkräfte und des öffentlichen Dienstes. Als Entlastung für den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer 0,9 % aller Sozialversicherungskosten selbst zu tragen. Die genauen Beiträge sind:

1.) Rentenversicherung 18.6 %
2.) Arbeitslosenversicherung:   2.6 %
3.) Krankenversicherung:
Individueller Zusatzbeitrag  je nach Krankenkasse 2,9 %
14.6 %
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4.) Pflegeversicherung:
Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %

3.6 %
Gesamt (Arbeitgeberanteil): 21 - 25 %

 

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Alexander
von Engelhardt

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