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Silvesterknaller — risikofrei

Wie jedes Jahr, kurz nach Weihnachten, beginnen die Vorbereitungen für die Silvesterfeierlichkeiten. In Deutschland heißt dieser Tag "Silvester" (nicht zu verwechseln mit dem Vornamen (Sylvester). Wie der gregorianische Kalender 1582 festlegte, ist der letzte Tag des Jahres, der 31. Dezember, der Todestag von Papst Silvester. Die Tradition des Feuerwerks ist viel älter.

Achtung: Silvester kann gefährlich sein

In Deutschland gelten Feuerwerkskörper als pyrotechnische Gegenstände und fallen entsprechend unter das deutsche Sprengstoffrecht. Im Sprengstoffgesetz berücksichtigt der Gesetzgeber die Verletzungs- und Unfallgefahren. Die häufigsten Verletzungen durch Feuerwerkskörper sind Verbrennungen, Brüche des Fingers oder sogar dessen Verlust. Ähnlich dramatisch ist ein Splitter im Auge. Der Verlust des Gehörs ist jedoch die am meisten unterschätzte Verletzung. Laute Knallgeräusche können nicht nur zu einem Trauma mit Hörbehinderung führen, sondern auch zu Rissen im Trommelfell - unter Umständen mit dauerhafter Behinderung.

Wer darf Feuerwerkskörper zünden?

Normalerweise dürfen nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerkskörper zünden. Dieser Beruf erfordert eine Sondergenehmigung nach dem Sprengstoffgesetz und wird erteilt, wenn der Antragsteller 21 Jahre alt ist, die erforderliche Ausbildung nachweist und seine persönliche Zuverlässigkeit und Eignung belegt.

Ausschließlich in der Silvesternacht dürfen Privatpersonen Feuerwerkskörper abbrennen - allerdings nur solche einer bestimmten Klasse. Wer an anderen Tagen, wie Hochzeiten oder Volksfesten, Feuerwerkskörper abbrennen will, muss vorher bei der zuständigen Behörde eine Sondergenehmigung beantragen. In dieser Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Zeitkorridor Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

Feuerwerkskörper-Klassen

Die Sprengstoffverordnung unterscheidet nach der Gefährlichkeit von pyrotechnischen Gegenständen vier Klassen:

Klasse 1

"Kleinstfeuerwerk"

z.B. Knallkörper, Knallerbsen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. Sie sind das ganze Jahr über erhältlich - auch für die Jugend.

Klasse 2

"Kleinfeuerwerk"

z.B. Chinaböller, kleine Raketen, Fontänen, e Kanonenschläge, sogenannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke mit hoher Schusszahl und unterschiedlichen Effekten

Klasse 3

"Mittleres Feuerwerk"

z.B. Raketen mit begrenzter Höhe und weniger Sprengstoff wie in Klasse 4.

Klasse 4

"Großfeuerwerk"

z.B. Kugelbomben für Höhenfeuerwerke, insbesondere Raketen für Großfeuerwerke.

Klasse T1

"Technisches Feuerwerk"

für alle Erwachsenen

Klasse T2

"Technisches Feuerwerk"

nur an Fachleute, die Pyrotechniker,

Was ist in der Silvesternacht erlaubt?

Abgesehen von solchen Feuerwerkskörpern, die das ganze Jahr über erhältlich sind, wie Knallbonbons oder Wunderkerzen, findet der Verkauf ausschließlich an den drei letzten Tagen vor Silvester statt. Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse 2 verkauft werden. Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Das Zünden von Knallkörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Seniorenheimen ist jedoch verboten.

Konsequenzen bei Verstößen

Der Verstoß gegen das Verbot der Feuerwerkszündung vom 2.1. bis zum 30.12. eines Jahres ist nach § 46 Nr. 8 SprengV eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 16 SprengG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Es genügt hierfür bereits fahrlässiges Handeln.

Strafbar macht sich darüber hinaus auch, wer ohne die erforderliche Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, sie vertreibt, einführt oder durchführt oder sie Personen überlässt, die nicht mit ihnen umgehen dürfen. Die Strafe kann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sein, bei Gefährdung von Leib und Leben Dritter oder von Sachen mit besonderem Wert sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Darauf sollten Sie besonders achten

Aber auch wenn Sie sich an alle Vorschriften und Regeln halten, sollten Sie zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit Dritter darauf achten, nur ordnungsgemäß gekennzeichnetes Feuerwerk zu kaufen. Am besten bei einem Händler, der sich damit auskennt. Vorsicht auch beim Internet-Kauf, hier werden häufig ungeprüfte Billigprodukte angeboten.

Hinweis:

Feuerwerkskörper aller Klassen (außer Klasse IV) müssen von der Bundesantalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Ob die Zulassung vorliegt erkennt man am abgedruckten Zulassungszeichen (z.B. BAM-PI- Nummer, BAM-PII-Nummer). Viele illegale Kracher aus Polen und China haben viel Unheil angerichtet.

Beachtet man dann noch die Gebrauchsanweisungen und geht sorgsam mit den Sprengkörpern um, bleibt das Silvesterfeuerwerk für alle eine ungetrübte Freude und der Start ins neue Jahr wird nicht von Unfällen oder Verletzungen überschattet.     

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