Geschäfte machen in einer Fußgängerzone

Wie Sie sicher wissen, sind Fußgängerzonen keine gesetzesfreien Zonen. Wenn Sie irgendeine Art von Geschäft machen wollen, sei es "nur" zum Verteilen von Flugblättern, brauchen Sie vielleicht eine Genehmigung. Diese Fragen werden in den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer beantwortet. Darüber hinaus haben die Gemeinden möglicherweise auch ihre eigenen Regelungen in speziellen Statuten festgelegt. Mit anderen Worten: Was in Berlin schick ist, kann in München ekelhaft - also nicht erlaubt - sein.

Künstler in Fußgängerzone ein Platz für Bettler Hausierer Musiker und Künstler mit Genehmigung.jpg

Zum Inhalt: Werbung, Verkaufen & Handeln, KunstBetteln

Gibt es eine allgemeine Orientierung, eine Faustregel, welche Art von Geschäftstätigkeiten in Fußgängerzonen erlaubt sind?

Sei es ein Informationsstand, eine Werbetafel, ein Bratwurststand, ein Eiswagen oder "nur" ein fahrender Hausierer, all das unterliegt der Erlaubnis zur Sondernutzung.
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Kann ich meine kleine Sandwich-Plakatwand nicht direkt vor meinem Laden auf die Straße stellen? Es wird niemanden wirklich stören.

Ich bedaure, nein. Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 15. April 1976, zu 3 Ss (B) 231/75) entschied, dass ein dreieckiger Stand die Interaktion zwischen anderen Personen auf der Straße stört und nicht mehr öffentlich nutzbar ist.
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Sie sagen, dass die Fußgängerzone der Kommunikation dient. Darf ich also keinen Informationsstand aufstellen?

Sicher dürfen Sie das tun, aber am besten wäre es, wenn Sie die richtige Genehmigung haben. Das OLG Hamm (Urteil vom 26. September 1978, zu 2 Ss OWi 1157/78) sah dies als genehmigungspflichtige Sondernutzung an.
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Wir haben einen Informationsstand beantragt, um dafür zu werben, dass sich die amerikanischen Wähler für die nächsten Präsidentschaftswahlen registrieren lassen sollten. Die Verwaltung unserer Stadt lehnte dies ab, weil ihre Statuten jegliche politische Aktivitäten in der Innenstadt verbieten. Wie bedeutungslos... Kann das sein?

Nun, ja und nein. Das OVG Lüneburg urteilte (11. März 1985, zu 12 C 1/84), dass ein totales Verbot von Werbeaktivitäten in der Innenstadt in ihrer Satzung dem Zweck der Fußgängerzonen widerspricht: der Interaktion und Kommunikation zwischen den Menschen. Aber nur weil ein völliges Verbot politischer Aktivitäten nicht sein darf, kann man nicht den umgekehrten Schluss ziehen, dass man jetzt das Recht hat, einen solchen Stand in der Innenstadt zu haben. Wenn Sie den Verkehr und / oder die Kommunikation zwischen anderen Personen nicht blockieren und keine anderen Gründe für eine Verweigerung vorliegen, sollten Sie die Erlaubnis einholen.
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Wie sieht es mit der Verteilung von Flugblättern oder ähnlichen Broschüren aus?

In Deutschland gibt es keine klare allgemeine Regel. In Berlin benötigen Sie eine Genehmigung nach §8 Straßenreinigungsgesetz), es sei denn, es handelt sich um eine politische, soziale, religiöse Aktivität. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verteilen von Flugblättern in Hamburg ohne Sondergenehmigung erfolgen kann. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass die Hamburger Satzung festgelegt hatte, dass alle Aktivitäten in Fußgängerzonen genehmigungspflichtig sind. Das BVerfG (Urteil vom 18. Oktober 1991, zu 1 BvR 1377/91) hat diese Regelung in der Satzung gestrichen, weil der Anwendungsbereich der Regelung zu weit gefasst war. Außerdem konnte das Gericht nicht feststellen, wie die Verteilung von Flugblättern die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigen oder gefährden kann.
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Verkaufen und Handeln

Die Sommerzeit mit ihren warmen Temperaturen ist für mich die Hauptgeschäftszeit. Brauche ich eine Genehmigung, um zusätzliche Tische und Stühle vor meinem Restaurant auf dem Bürgersteig aufzustellen?

OVG Lüneburg urteilte (3. September 2003, zu ME 193/03) Möbel oder Pflanzgefäße oder Vitrinen haben nicht wirklich etwas mit Fußgängerzonen zu tun, sind aber sehr verbreitet und daher zu tolerieren.
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Ich habe ein Geschäft in der Innenstadt und möchte Kisten mit Waren auf dem Bürgersteig vor meinem Geschäft aufstellen. Benötige ich eine Genehmigung?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart (15. September 2009, Az. 13 K 1166/09) hat entschieden, dass Einzelhandelsgeschäfte ihre Waren vor ihrem Geschäft auf dem Bürgersteig oder in der Fußgängerzone ausstellen dürfen, wenn die Kiste nicht höher als 1,5 m ist und nicht mehr als 1 m in die Zone hineinreicht. Die Fussgänger sollen genügend Platz zum Flanieren haben.
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Ich habe eine gute Idee, wie man in einer Fußgängerzone legal ein Geschäft betreiben kann. Ich werde einen Hotdog-Kocher an meinem Fahrrad befestigen und es durch diese Straßen ziehen. Hah! Ich werde es den Behörden zeigen.

Es tut mir leid, Sie zu enttäuschen, aber diese Idee hatte schon 1996 jemand anderes. Das VG Braunschweig (Urteil vom 17. Juni 1997, zu 6 A 61003/97) verweigerte einem Händler diese Erlaubnis, weil anzunehmen ist, daß andere seinem Beispiel folgen wollen und am Ende zu viele solcher Händler die Straßen blockieren werden. Dies wird sich nur als "Verkaufsstraße" erweisen, nicht mehr als ein Weg für Fußgänger.
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Kunst auf der Straße

Ich bin ein Straßenmusiker. Kürzlich wurde ich von einem Polizisten weggescheucht, weil ich auf der Straße "Geschäfte" gemacht habe. Alles, was ich tat, war meinen Instrumentenkoffer auf der Straße offen zu lassen und Saxophon zu spielen. Das ist kein Geschäft. Ich stand nicht auf einer Bühne und trat auf.

Eine Fußgängerzone ist eigentlich ein Ort zum Herumschlendern und keine Bühne für eine Aufführung. Das ist der Fall, wenn Musiker ihren Instrumentenkasten aufstellen, um Münzen zu sammeln oder sogar CDs zu verkaufen. Das ist der Beruf eines Künstlers, der für das Spielen oder für seine Musikaufnahmen bezahlt werden muss. Fussgänger müssen bei solchen Aufführungen anhalten oder umher gehen. Das Musizieren auf der Strasse kann jedoch nicht gänzlich verboten werden, solange die verfassungsrechtliche Garantie für die Kunstfreiheit besteht (Art. 5 III GG).
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Vielen Dank für die Antwort! Sie war so informativ, dass ein Richter des Obersten Gerichtshofs stolz darauf sein würde. Könnten Sie mir das bitte erklären - einem Nicht-Juristen?

Das BVerwG (am 9. November 1989 zu 7 C 81/88) entschied, dass einer Dame, die spontan Silhouetten schneidet, eine Sondergenehmigung für die Aufführung dieser Kunst in einer Fussgängerzone erteilt werden sollte. Ihre Tätigkeit fiel unter die verfassungsmässige Freiheit der Kunst (Art. 5 GG). Ihre Scherenschnitte brachten ihre künstlerische Tätigkeit zum Ausdruck, die auf Phantasie, Intuition und künstlerischem Wissen beruhte. Außerdem muss diese Dame ihre Modelle in der Zone finden, um ihre Kunst ausüben zu können. Dennoch überwiegt der geschäftliche Charakter ihrer Aktivitäten und nicht die Interaktion zwischen Personen. Sie hat Anspruch auf eine Sondergenehmigung für das Schneiden von Silhouetten.
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Betteln

Wenn Geschäfte auf der deutschen "Piazza" erlaubt werden sollen, kann man Bettlern dann nicht verbieten, ihre schmutzigen Hände auszustrecken?

Während Künstler eine Tätigkeit ausüben und eine Bezahlung verlangen, geben Bettler keine Gegenleistung. Sie berufen sich auf einen "Notfall", für den man spenden könnte. Ich verstehe, dass Sie sich belästigt fühlen, aber das bedeutet nicht, dass Betteln verboten ist. Im Gegenteil, eigentlich ist zumindest das "stille" Betteln erlaubt. Allein das stille Ausstrecken einer Hand oder eines Bechers verstößt nicht gegen ein Gesetz. Damit werden Sie zurechtkommen müssen. Was Sie nicht akzeptieren müssen, ist, wenn Sie körperlich bedrängt werden, Geld zu geben. In einem solchen Fall kann die Polizei eine solche Person aus Gründen der Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit abschieben (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 1998, Az. 1 S 2630-97).
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