Angebliche Rechnungen vom Handelsregister

Nach Eintragung Ihrer Gesellschaft tauchen gerne Betrüger auf, die Unternehmensgründern gefälschte Handelsregisterrechnungen zuschicken und in unredlicher Absicht Ihr Geld haben wollen. Einer unserer Mandanten hat zehn solche falsche Rechnungen erhalten.

Es gilt also stets: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Hier erfahren Sie, wie die falschen Dokumente aussehen und wie Sie den Betrügern nicht auf den Leim gehen.

Was ist das der Hintergrund zum Betrug?

Neueintragungen und Änderungen im Handelsregister werden seit 2009 auch im Internet veröffentlicht werden. Die Betrüger erfahren taggenau, wann und wo sie ihre gefälschten Rechnungen hinsenden müssen.
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Wie funktioniert der Betrug?

Er funktioniert immer nach demselben Prinzip: Einige Tage nach der Eintragung ins Handelsregister erhält der Gründer einen Brief, der den täuschend ähnlichen Eindruck erwecken soll, er sei vom Amt ausgestellt worden. Der Gründer soll nun für die Eintragung ins Handelsregister einen Betrag zwischen 300 und 1200 € bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt meist zwischen drei und sieben Werktagen. Bei Missachtung entstünden weitere Kosten für den Gründer.
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Wie täuschend ähnlich ist diese Scheinrechung zum Original?

Dieses gefälschte Schreiben ist für den ungeübten kaum von einem amtlichen Schreiben zu unterscheiden. Folgende Charakteristika sollen die Ähnlichkeit zu einem offiziellen Schreiben herstellen:

  • Aktenzeichen,
  • Landeswappen,
  • Behördliche Kassenzeichen,
  • Irreführende Firmennamen,
  • Beschreibungen in Betreffzeile, die auf Veröffentlichung oder Veränderung im Industrie- oder Handelsregister verweisen,
  • Layout des Textes: Druck auf behördentypischem Papier in amtstypischer Schriftart.
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Wann muss ich mit diesem Betrug rechnen?

Es kommt durchaus vor, dass das Betrugsschreiben sogar vor der offiziellen Rechnung vom Amtsgericht kommt.
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Wie erkenne ich, ob diese Rechnung echt oder Betrug ist?

Viele sagen, dass sei kompliziert und schwierig! Das ist meines Erachtens falsch, weil der Schwindel ganz einfach aufzudecken ist. Es drei Umstände für die Echtheit einer Rechnung vom Handelsregister:

  1. Absender ist ein Amtsgericht,
  2. die Überschrift lautet: "Kostenrechnung" oder "Kostennote" aber niemals bloß "Rechnung"!
  3. EIN GERICHT BERECHNET NIEMALS MIT UMSATZSTEUER!!! Wenn Sie also eine vermeintliche Rechnung mit 19% MwSt vom Handelsregister bekommen, dann ist das garantiert falsch! Bitte, seid wann sind Behörden Unternehmen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen??
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Wie muss ich mich verhalten, wenn ich ein solches Schreiben erhalte?

Ruhig bleiben, das Schreiben zu einem Flieger falten und ab in den Papierkorb! Sie überweisen bitte nichts!
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Was soll ich tun, wenn ich bereits überwiesen habe?

Zwar hat der Bundesgerichtshof viele solcher gefälschten Rechnungen als Betrug und arglistige Täuschung identifiziert. Dennoch lässt sich nur schwer dagegen vorgehen. Prinzipiell kann auch noch nach einer Überweisung der Vertrag angefochten werden. Dazu sollten Sie sich an einen Anwalt oder den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wenden. Aber: Im schlimmsten Fall ist das Geld verloren. Seien Sie also unbedingt achtsam!
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