Dienstleistungen für die Beantragung einer Blauen Karte

Nur Uniabsolventen bekommen eine Blaue Karte

Ein Aufenthaltstitel für eine Blaue Karte EU ist praktisch wie ein "normaler" Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken. Der Hauptunterschied ist, dass die Anforderungen höher sind und Sie mehr Rechte und Privilegien erhalten. Die Voraussetzungen für die große und kleine Blaue Karte EU für Deutschland haben wir auf einer früheren Seite beschrieben.

Unsere Leistungen zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für eine Blaue Karte EU für Deutschland umfassen in der Regel folgende Aufgaben. Diese Unterstützung deckt alles für Sie ab! Wir werden

  • Ihnen allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren (Antragsverfahren selbst, Dauer, Gebühren, Öffnungszeiten usw.) geben;
  • eine Checkliste für alle einzureichenden Unterlagen erstellen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig ist. Die Entscheider sind sehr verärgert, wenn etwas Offensichtliches fehlt, aber manchmal wollen sie mehr Informationen;
  • überprüfen, ob das Gehalt ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, und ob ein Deutscher in einer vergleichbaren Position dasselbe erhalten würde. Entspricht es nicht den Anforderungen, müssen Sie mit dem Arbeitgeber verhandeln. Wir verhandeln nicht für Sie;
  • den obligatorischen Antrag (zu Ihrer Erleichterung vorausgefüllt) vorbereiten. Deutsche Behörden hassen Schlamperei und die Chancen sinken, wenn im Bewerbungsformular offensichtlich wichtige Angaben fehlen;
  • Ihnen mitteilen, bei welcher Behörde die relevanten Unterlagen einzureichen sind, um sicherzustellen, dass jede Behörde genau die Unterlagen erhält, die sie sehen will, und nicht irgendetwas anderes;
  • eine Vorprüfung des Antrags durch die Agentur für Arbeit zu beantragen und damit das Antragsverfahren deutlich um einen Monat zu beschleunigen;
  • Zusammenstellung ergänzender Dokumente. Deutsche Behörden wollen Ihre Geschichte bewiesen haben, wir sorgen dafür, dass Sie korrekte und relevante Daten vorlegen
  • die Behörden rechtzeitig zu informieren, um deren Bearbeitung zu beschleunigen
  • sicherstellen, dass die Behörden in Deutschland alle Informationen erhalten - manchmal gehen Informationen über große Entfernungen verloren
  • mit den Behörden über rechtliche Folgefragen verhandeln, um sicherzustellen, dass sie nur die relevanten und korrekten Informationen erhalten
  • eine Zusammenfassung des neuen Rechtsstatus bereitstellen bei jedem relevanten Schritt im Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung;
  • einmalige Begleitung zur Einwanderungsbehörde am Zielort;
  • gegebenenfalls die Einleitung und Bearbeitung des neuen "beschleunigten Verfahrens" bei den Einwanderungsbehörden. N.B. Hierfür ist eine spezielle Vollmacht Ihres Arbeitgebers erforderlich. Dies wird die einzige Verpflichtung Ihres Arbeitgebers sein, denn wir kümmern uns um den Rest. Ihr Arbeitgeber hat dann seinen Mitarbeiter zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Sie wollen "Beschleunigung"! Sie bekommen "Beschleunigung" - lassen Sie uns unsere Hausaufgaben machen, um Ihre Anspruchsberechtigung zu ermitteln;
  • Ihre erste Einkommenssteuererklärung abgeben, um sicherzustellen, dass Sie alle Investitionen in unsere Dienstleistungen zurückerstattet bekommen. N.B. Nur die Steuererklärung des Hauptantragstellers wird berücksichtigt! Für nachziehende Ehepartner, die ebenfalls in Deutschland arbeiten, wird ein Zuschlag erhoben, über den später verhandelt wird. 

Sie fragen sich vielleicht, welche weiteren Kosten anfallen können. Nun, wir arbeiten nicht mit "versteckten Kosten", wir teilen alles, was wir jetzt sehen können.

Zeitrahmen

Bei einer normalen Bearbeitung dauert es etwa 4 bis 6 Monate, bis Sie Ihr Einreisevisum erhalten. Wenn Sie für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Frage kommen, können Sie mit meiner Unterstützung bereits nach ca. zwei Monaten einreisen. In diesem Fall gewährleisten unsere Dienstleistungen ein "sehr schnelles Verfahren". Wir verschaffen den Behörden einen Vorsprung, ohne dass sie erst nach den Grundlagen fragen müssen. Sie erhalten alles, was sie brauchen, wenn wir die Unterlagen einreichen.

Eine kleine Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber ist erforderlich. Er muss mir eine Vollmacht (nur für die Unterstützung bei der Einwanderung) und einige Informationen geben, die Sie von ihm anfordern müssen - nicht mehr und nicht weniger. Seine Unterstützung ist unerlässlich, aber da Sie uns beauftragen, wollen wir seine Interaktion auf ein absolutes Minimum beschränken.

Unsere Gebühren

Wir haben zwei verschiedene Gebühren, je nachdem, ob Sie sich bereits in Deutschland befinden oder nicht. Wir beginnen mit den Gebühren für Personen im Ausland.

Für diejenigen, die noch im Ausland sind, bitten wir um 9 % Ihres jährlichen Bruttogehalts, um Ihre erfolgreiche Einwanderung nach Deutschland vorzubereiten. Für Personen, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, wird dieser Betrag in drei Raten gezahlt: 

  1. bei der Zuweisung,
  2. bei Erteilung des Einreisevisums,
  3. nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung.

Bewerber aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, können die Hälfte im Voraus und die andere Hälfte nach Erhalt der Genehmigung zahlen. Sie dürfen aber auf jeden Fall noch nicht in Deutschland registriert sein! Warum eigentlich? Das beschleunigte Fachkräfteverfahren funktioniert nur, wenn Sie noch im Ausland sind!

Wenn Sie bereits in Deutschland sind, brauchen Sie nicht die ganze Unterstützung, um ins Land zu kommen. Aus diesem Grund reduzieren wir unsere Gebühren auf 6% des Bruttojahresgehalts.

Hinweis: Alle diese Gebühren können bei Ihrer ersten Steuererklärung in Deutschland erstattet werden, da sie als "Werbungskosten" gelten. Das heißt, sie sind steuerlich absetzbar.

Was müssen Sie tun?

Ganz einfach:

  1. Füllen Sie das untenstehende Testformular aus,
  2. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch. Wenn Ihr Lebenslauf nicht auf Englisch oder Deutsch ist, legen Sie bitte eine deutsche Übersetzung bei,
  3. Laden Sie Zeugnisse über Ihre akademische Ausbildung und alles andere hoch, was Sie für wichtig halten.
  4. Sie können direkt nach dem Ausfüllen des Formulars bezahlen.
  5. Das war's!

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