Steuerfachangestelle/r

Voraussetzungen für den Berufs des SteuerfachangestellterSteuerfachangestellte unterstützen Steuerberater bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten. Um Steuerfachangestellte zu werden, ist eine Ausbildung als duale Berufsausbildung notwendig.

Aufgaben eines/einer Steuerfachangestellten

Steuerfachangestellte unterstützen die Steuerberater bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten. Die Aufgaben eines Steuerfachangestellten orientieren sich daher sehr stark an den Tätigkeiten des Steuerberaters, um diesen von der "mühsamen Kleinarbeit" zu entlasten. Steuerfachangestellte stehen in ständigem Kontakt mit Finanzämtern, Mandanten, Geschäftsführern und Versicherungsgesellschaften. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:

  • allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten,
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung,
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Erstellung von Jahresabschlüssen,
  • Bearbeitung von Steuererklärungen,
  • Prüfung von Steuerbescheiden, und
  • Beratung von Mandanten

 

Durch die fortschreitende technische Entwicklung und die damit einhergehende Automatisierung wird der Beruf des/der Steuerfachangestellten immer mehr zu einem Allround-Job. Dies zeigt sich auch daran, dass Steuerfachangestellte gerne in anderen Bereichen wie der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, im Controlling oder in den Rechtsabteilungen großer Unternehmen eingesetzt werden.

Hard Skills und Soft Skills

Typische Soft- und Hard Skills eines Steuerfachangestellten sind:

  • sicherer Umgang mit (MS) Office- und Buchhaltungsprogrammen,
  • gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten,
  • Verständnis für komplexe Zusammenhänge in Rechts-, Praxis- und Steuerfragen,
  • Kommunikationsfähigkeit sowie Kunden- und Serviceorientierung,
  • Fleiß und Verantwortungsbewusstsein,
  • Flexibilität,
  • Zahlenverständnis.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Für die Zulassung zur Ausbildung gibt es keine einheitlichen Regelungen. Jeder ausbildende Steuerberater entscheidet selbst, wie er seine Auszubildenden unterrichtet. Überwiegend werden Auszubildende mit Hochschulreife eingestellt.

Sprachliche Anforderungen

Die Verordnung über die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten setzt formal keine Deutschkenntnisse voraus. Es wird nicht erwartet, dass der Sachbearbeiter offiziell eine Eignungsprüfung abgelegt hat, sondern dass er die Prüfung zum Steuerfachangestellten besteht. Um selbständig arbeiten zu können, müssen Sie das Niveau B2 oder C1 erreicht haben.

Zu Beginn Ihrer Ausbildung müssen Sie nicht allzu viel Deutsch sprechen. Aufgrund des Mangels an Steuerfachangestellten werden Sie ohnehin zunächst nur mit englischsprachigen Kunden zu tun haben - wenn Sie erst einmal etwas Erfahrung in Ihrer Ausbildung haben. Sie müssen nach Feierabend Deutschunterricht nehmen, um deutsches Recht lesen und lernen zu können.

Um die Berufsbezeichnung "Steuerfachangestellte/r" zu erhalten, müssen Sie insgesamt vier Prüfungen ablegen. Drei davon sind schriftliche Prüfungen in den oben genannten Fächern, eine davon ist eine mündliche Prüfung. Dieser Beruf ist reglementiert, was nichts anderes bedeutet, als dass sich nur solche Personen offiziell Steuerfachangestellte/r nennen dürfen, die über ein entsprechendes Diplom verfügen, d. h. die Erlaubnis erhalten haben, diese Berufsbezeichnung zu führen.

Gehaltsvorstellungen

Das Gehalt für Auszubildende richtet sich nach der Empfehlung der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer. Im Bundesdurchschnitt liegt das Gehalt im 1. Ausbildungsjahr zwischen 740 € und 1.010 € brutto pro Monat. Im 2. Lehrjahr zwischen 850 € und 1.120 € und im 3. Lehrjahr zwischen 950 € und 1.270 €. Nach Abschluss der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten liegt das durchschnittliche Gehalt bei 2.708 € brutto im Monat. Der Verdienst nach der Ausbildung ist immer abhängig von der Größe des Arbeitgebers und dem Standort. Der Median des Gehalts eines Steuerfachangestellten in Deutschland liegt bei 3.112 € brutto im Monat.

Personen über 45 Jahre

Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, müssen Sie außerdem ein Gehalt von mindestens 4015 € in Westdeutschland bzw. 3905 € in Ostdeutschland beziehen. Liegt Ihr Gehalt unter dieser Schwelle, müssen Sie eine angemessene Altersversorgung oder eine andere Vorsorge für den Ruhestand nachweisen. Dabei kann es sich entweder um die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Heimatland, um private Ersparnisse oder um den Abschluss einer deutschen Rentenversicherung oder um eine Mischung aus allem handeln. Die Regierung möchte sicherstellen, dass Sie im Ruhestand nicht von der Sozialhilfe abhängig sind.

Hinweis: Dies ist nur für die allererste Genehmigung relevant!

 

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