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Bürgeridentifikationsnummer

Der Bundesrat stimmte einem Gesetz zur Einführung einer neuen Bürgeridentifikationsnummer zu - trotz verfassungsrechtlicher Bedenken.

Nun, es ist fast eine neue Nummer. Was wirklich passiert ist, dass die bisherige Steuer-ID wird von ihrem ursprünglichen Zweck - für rein steuerliche Belange - zu einer allgemeinen Bürgeridentifikationsnummer abgekoppelt wird. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit dem kürzlich verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz.

Neue Funktion: die existierende Steuernummer als Bürgernummer

Eine zentrale Registermodernisierungsbehörde wird beim Bundesverwaltungsamt eingerichtet, die das erweiterte  Steuernummernsystem zu verwalten hat. Dieses Amt wird als Dreh- und Angelpunkt fungieren zwischen, einerseits dem Bundeszentralamt für Steuern, wo die Steuer-IDs aufbewahrt werden, und andererseits den anderen registerführenden Behörden. Die Tatsache, dass das neue Amt kein eigenes Register führt, vermeidet die Einführung eines Zentralregisters, das aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht möglich gewesen wäre.

Die ehrliche Absicht des Gesetzgebers ist es, die dringend notwendige Digitalisierung der deutschen Verwaltung zu beschleunigen. Zu lange hat die deutsche Politik gezögert, dieses Thema anzugehen. Die Steuer-ID ist schon lange im Einsatz, um den Datenaustausch zwischen den Behörden zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die abzuführende Einkommensteuer an der Quelle nachzuvollziehen. Insbesondere mit den zukünftigen Planungen zur elektronischen Kommunikation erscheint das aktuelle System nicht mehr zeitgemäß. Diese Kritik gilt auch für die Verpflichtung zur wiederholten Vorlage von Geburts- oder Heiratsurkunden bei den verschiedenen Behörden. Dieses neue Gesetz macht die Behörden fit für eine neue Zeit. In einem ersten Schritt werden alle denkbaren Behörden auf Bundesebene verpflichtet, neben dem bisherigen Identifikationsmerkmal zusätzlich ein bestehendes Regelmerkmal zu führen. Bei der Suche nach einem einheitlichen Merkmal fiel der Fokus auf die Steuer-ID.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausweitung der Steuer-ID auf eine Bürgernummer

Das neue Gesetz umgeht starke verfassungsrechtliche Bedenken zu einem zentralen Melderegister. Klar ist, Kritiker befürchten einen "gläsernen Bürger" und bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit dieses Ansatzes. Die Ausweitung der Steuer-ID zu einer allgemeinen Bürgeridentifikationsnummer ist keine neue Idee. Bereits wenige Jahre nach der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2007 hat der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar deutliche Kritik daran geäußert, dass die Nutzung dieser ID-Nummer schleichend ausgeweitet werden könnte z.B. dass diese Nummer bei so unterschiedlichen Vorgängen wie der Eröffnung eines Bankkontos Kontoeröffnung oder bei der Beantragung von Elterngeld anzugeben ist.

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf stößt auf erhebliche Skepsis bei den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. In einem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern warnen sie eindringlich vor der Umsetzung des Vorhabens, weil wesentliche Teile des Gesetzes mit verfassungsrechtlichen Vorgaben kollidieren. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach eine kritische Haltung eingenommen. Außerdem ist zu erwarten, dass die neue Identifikationsnummer auch in der Geschäftswelt sehr beliebt sein wird und damit weitere Missbrauchsmöglichkeiten schafft.

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