Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland

Viele Menschen verwechseln die Niederlassung mit einer Tochtergesellschaft und/oder Vertretung. Eine Zweigniederlassung ist nur ein weiterer registrierter Fußabdruck, ohne dass sie in Deutschland gegründet wurde. Wenn Sie sich gründen, gründen Sie eine andere juristische Person - eine andere (juristische) Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Nun, eine Zweigniederlassung ist keine Rechtsform eines Unternehmens, sondern nur ein registrierter inländischer Vertreter. Eine Zweigniederlassung ohne Rechtspersönlichkeit.

weltweite Standorte FAQs zu Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen in Deutschland

Was wird zur Gründung einer Zweigniederlassung benötigt?

in Deutschland "gründet" man keine Zweigniederlassung, sondern "meldet" sie beim Handels- und Gewerbeamt der Gemeinde an, in der die Zweigniederlassung errichtet werden soll. Sie besteht, wenn die Gesellschafter dies beschließt, hier eine Zweigniederlassung zu errichten, und eine Adresse vorhanden ist. Die Eintragung muss bei einem Notar erfolgen, dem Sie Folgendes vorlegen müssen

  • Gründungsurkunde der vertretenen Gesellschaft,
  • Zertifikat, das die Eigentümer und gesetzlichen Vertreter identifiziert,
  • notariell beglaubigte und legalisierte Kopien des Ausweises der Rechtsvertreter,

ausgefülltes Anmeldeformular, das ich mit der Vollmacht Ihrer Firma ausfülle und unterschreibe, Amtsgebühren, die ich normalerweise tragen werde, da ich schlüsselfertige Dienstleistungen anbieten möchte.
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Ist es nicht besser, gleich zu gründen?

Wenn Sie ernsthaft die Absicht haben, hier Geschäfte zu machen, dann gründen Sie sich am besten! Auf den ersten Blick scheint die Zweigniederlassung billiger / schneller zur Verfügung gestellt zu werden - zugegeben. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Das Finanzamt muss verstehen, was ein deutsches und was ein Inlandsgeschäft ist. Im Zweifelsfall wird es davon ausgehen, dass alles "deutsches Geschäft" ist und daher hier zu versteuern ist. Dann müssen sie beweisen, dass es nicht der deutschen Besteuerung unterliegt, was schwierig werden kann. Sie werden Ihre Kontoauszüge vorlegen müssen, die in der Regel übersetzt werden müssen - wenn nicht schon zumindest in Englisch. Banken hierzulande zögern, ein Konto "nur" für eine Filiale zu eröffnen. Deutsche Geschäftsleute sind typischerweise sehr zurückhaltend, mit einem ausländischen Unternehmen ins Geschäft zu kommen, wenn sie hier nicht eingetragen sind. Abhängig von Ihrer Investitionskapital empfehle ich entweder eine UG (= 1 € satzungsmäßiges Kapital, auch bekannt als Mini-GmbH) oder eine GmbH (= 25 k€ satzungsmäßiges Kapital).
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Wie sieht es mit Steuern für eine Niederlassung aus?

Im Allgemeinen unterliegt eine Zweigniederlassung nicht der Besteuerung in Deutschland, wenn sie in Deutschland Geschäfte tätigt. Ihre einzige Funktion ist die Vertretung der Muttergesellschaft. In der Zentrale werden Geschäfte abgewickelt und Rechnungen geschrieben.
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