Ein Blick auf das neue Gesetz zur Zuwanderung von Fachkräften. Bewegt sich doch etwas?

Aktuelles zum deutschen EinwanderungsrechtAm 21. Juni 2023 wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräftezuwanderung" im Parlament verabschiedet. Dessen Bestimmungen werden zu verschiedenen Zeitpunkten, größtenteils innerhalb der nächsten acht Monate, in Kraft treten. Der Gesetzgeber erhofft sich von den neuen Regelungen eine Steigerung der Arbeitsmigration um 60.000 Personen pro Jahr. Um es vorwegzunehmen, die deutsche Regierung geht in die richtige Richtung.

Die Möglichkeiten zur Zuwanderung von Fachkräften werden erweitert und Deutschland als Einwanderungsland attraktiver gemacht. Mit anderen Worten: Deutschland versteht sich jetzt wirklich als Einwanderungsland. Der derzeitige Standard ist die Zuwanderung von Personen mit nachgewiesenen Qualifikationen (offiziell als "Fachkräftesäule" bezeichnet).

Zukünftig wird die Arbeitsmigration auch über Berufserfahrung und ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss möglich sein (offiziell als "Erfahrungssäule" bezeichnet). Hinzu kommt die "Potenzialsäule". Die Möglichkeit einer Beschäftigungserlaubnis wird über weitere biografische und Wissensmerkmale - z.B. Alter und Sprachkenntnisse - eröffnet. Das Gesetz enthält neue Möglichkeiten des "Spurwechsels" sowohl zu Ausbildungstiteln aus dem Flüchtlingsstatus als auch die Umwandlung der "Ausbildungsduldung" in eine Aufenthaltserlaubnis. Bislang galt das Rechtsverständnis, dass es sich um einen Menschen handelt, der geflohen ist und rechtlich nicht zurückgeführt werden kann. Jetzt will das Gesetz ihn in den "leeren" Arbeitsmarkt integrieren.

Leider wurden Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsabläufe in den Behörden überhaupt nicht in Betracht gezogen. Dabei sind es gerade diese Probleme, dass Behörden keine Termine vergeben und viele mehr, die eine erfolgreiche Zuwanderung nicht nur verzögern, sondern typischerweise eher behindern. Eine Verbesserung dieser Tatsachen würde vieles einfacher machen - für alle! Das neue Gesetz hat diese Probleme nicht gelöst.

Bei den Verwaltungsabläufen ist vieles im Argen. Der Fachkräftemangel wirkt sich auch auf die Verwaltung aus. Selbst bei einer Blue Card dauert die Zertifikatsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oft Monate statt wie geplant zwei Wochen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet an, Anträge über ihr Online-Portal zu stellen. Allerdings verschickt sie die Bescheide über vorläufige Bewilligungen nur per Post. Nach den Vorgaben vieler Botschaften muss die Vorabgenehmigung nach wie vor im Original / in Papierform / als Kopie mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden. Diese Kopien müssen mit großem Aufwand über DHL & Co. beschafft werden. Dies wird verlangt, obwohl die Konsulate über eine zuverlässige Quelle verfügen: dem Ausländerzentralregister. Sie haben rund um die Uhr Zugang zu dieser Online-Datenbank. Die Auslagerung von Visumanträgen an den Anbieter VFS ist nicht immer ein Segen. Mancherorts werden Antragsteller mit einem Ausdruck des Visumantragsformulars nach Hause geschickt, wenn dieser nicht über VIDEX ausgefüllt wurde. Die Verwendung von VIDEX ist eigentlich nur eine Möglichkeit, die auf den offiziellen Durchführungsbestimmungen beruht. Diese Beispiele sind nur die Spitze des Eisbergs.  Solange diese strukturellen Probleme, die nicht nur personeller Natur sind, nicht angegangen werden, werden auch gut gemeinte Rechtsvorschriften ihre Wirkung verfehlen.

Wir benutzen Cookies
Diese Website verwendet Cookies für Authentifikation, Kontaktformulare und viele andere Funktionen. Ohne Cookies wird die Website nicht vollständig funktionieren! Die Cookies werden auf Ihrem Gerät gespeichert. Erteilen Sie hierfür Ihre Zustimmung?